Powerseller im Nebenjob
Viele eBay Powerseller haben klein angefangen und ihr eBay Geschäft zu Beginn als Nebengeschäft zu ihrem eigentlichen Job angefangen. Grundsätzlich keine schlechte Idee; so kann man erst mal schauen, ob es sich lohnt oder nicht. Sie sollten jedoch vorher genau wissen, ob Sie eine derartige Nebentätigkeit ausüben dürfen oder nicht.
In vielen Arbeitsverträgen heißt es, dass „Nebentätigkeiten nur unter ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers“ gestattet sind. Eine derartige Vertragsklausel ist möglich und rechtswirksam. Ihr jetziger Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit dann verbieten, wenn er ein „berechtigtes Interesse“ vorweisen kann. Das ist wieder Juristen-Deutsch und kann nicht klar erläutert werden. Ein berechtigtes Interesse liegt jedoch dann vor, wenn Sie entweder in Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber treten oder Sie Ihren Pflichten aus Ihrem Arbeitsverhältnis aufgrund der Neben-tätigkeit nicht mehr nachkommen können.
Daher gilt ganz klar: Trennen Sie diese beiden Tätigkeiten voneinander. Das fällt in den meisten Fällen besonders dann schwer, wenn Ihr derzeitiger Arbeitsplatz mit einem Internetzugang ausgestattet ist und die Verlockung nur allzu groß ist, „mal eben bei eBay reinzuschauen“. Viele Firmen haben zudem besondere Software installiert, die das Surfverhalten ihrer Mitarbeiter protokolliert. Sie riskieren eine Abmahnung bzw. eine Kündigung, wenn Sie Ihr Chef dabei erwischt, wenn Sie private Dinge während der Arbeitszeit erledigen.
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen jedoch vertraglich nicht grundsätzlich sämtliche Tätigkeiten verbieten. Auch hier muss er ein berechtigtes Interesse vorweisen können.
Konkret heißt das: Wenn Sie Ihr eBay Geschäft aufziehen, sollte in keinem Fall Ihre bisherige Arbeitsleistung darunter leiden. Kümmern Sie sich darum abends und am Wochenende. So riskieren Sie nicht Ihren Job.
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