Staatliche Förderprogramme

Besonders günstige Kreditkonditionen bieten öffentliche Förderprogramme. Lange Laufzeiten, niedrige Zinsen und eine tilgungsfreie Startphase bieten reichlich Entschädigung für den Aufwand zur Erlangung eines Förderkredites. Vor allem für die Existenzgründung gibt es eine Vielzahl attraktiver Angebote.

Die DtA (Deutsche Ausgleichsbank) fördert seit fünf Jahrzehnten mit ihren Finanzierungsprodukten die Gründung mittelständischer Unternehmen. Die Programme sind häufig kombinierbar, es gelten allerdings bestimmte Förderhöchstgrenzen.

Wichtig: Anträge auf Förderkredite müssen meist vor der Unternehmensgründung bei der Hausbank (also nicht direkt bei der kreditgebenden Stelle) gestellt werden. Finanzielle Verpflichtungen sollten erst dann eingegangen werden, wenn die Förderung bereits über die Hausbank beantragt wurde.
Im Folgenden werden die relevanten Programme kurz dargestellt. Aktuelle und weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet unter http://www.dta.de bzw. unter http://www.kfw.de.

Das DtA-Startgeld

Das „DtA-Startgeld“ der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) ist ganz auf die Bedürfnisse von Klein- und Kleinstgründern mit relativ geringem Finanzierungsbedarf zugeschnitten ist. Es wird besonders bei eBay-Gründungen häufig empfohlen, meist in Kombination mit dem Eigenkapitalhilfeprogramm und dem DtA-Existenzgründungsprogramm.

Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel zur Gründung einer selbstständigen Existenz. Es handelt sich um zinsgünstige Darlehen mit einem Volumen von maximal 50.000 Euro, einer Laufzeit von maximal zehn Jahren und einer Auszahlung von 96 Prozent des Kreditbetrages. Eine Besonderheit: Während eine Vollfinanzierung bei anderen Kreditprodukten nur in Ausnahmefällen möglich ist, können die Investitionen mit dem DtA-Startgeld zu 100 Prozent aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.

Der Antrag auf DtA-Startgeld muss vor der Unternehmensgründung oder -übernahme bei der Hausbank gestellt werden. Gegenüber der Hausbank übernimmt die DtA gemeinsam mit dem Europäischen Investitionsfonds 80 Prozent des Hausbankenrisikos.

Das DtA-Mikro-Darlehen

Ebenfalls sehr interessant für eBay-Gründer ist das DtA-Mikro-Darlehen. Es ähnelt dem DtA-Startgeld, ist jedoch eine Nummer kleiner ausgelegt.

So stehen maximal 25.000 Euro für die gleichen Zwecke wie beim DtA-Startgeld bereit. Auch die Laufzeit ist kürzer: Sie beträgt maximal 5 Jahre. Beträgt die maximale tilgungsfreie Zeit beim DtA-Startgeld bis zu 2 Jahre, so ist diese Zeit beim DtA-Mikro-Darlehen auf sechs Monate verkürzt. Darüber hinaus gelten die gleichen Bestimmungen wie beim DtA-Startgeld.

Die ERP-Eigenkapitalhilfe (EKH)

Die Eigenkapitalhilfe-Darlehen sollen Existenzgründern mit zu wenig Eigenkapital helfen. Besonders attraktiv ist es für Unternehmer, die keine Sicherheiten stellen können. Gefördert werden Gründung und Übernahme von Betrieben, Beteiligungen und Investitionen innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Start.

Gewährt werden Darlehen bis maximal 500.000 Euro (neue Länder: eine Million Euro) bei einer Laufzeit von maximal 20 Jahren, davon zehn Jahre tilgungsfrei. Wer über 15 Prozent Eigenmittel verfügt, kann mit dem Darlehen bis zu 40 Prozent des Vorhabens finanzieren.

Weitere Vorteile: Der Zinssatz ist für die ersten zehn Jahre festgelegt. In den ersten zwei Jahren fallen weder Zinsen noch Tilgung an. Es ist kombinierbar mit dem ERP-Existenzgründungsprogramm sowie dem DtA-Existenzgründungsdarlehen.

Das ERP-Existenzgründungsprogramm (ERP-Ex)

Gefördert werden die Errichtung und Übernahme von Unternehmen sowie Folgeinvestitionen innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Start.
Gewährt werden zinsgünstige Darlehen von maximal 500.000 Euro (neue Länder: eine Million Euro) mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren (15 Jahre in den neuen Bundesländern). Der maximale Finanzierungsanteil beträgt 50 (neue Bundesländer: 75) Prozent der Investitionskosten. Auch sehr schön: Eine vorzeitige Tilgung des Darlehens ist ohne Mehrkosten möglich.

Das DtA-Existenzgründungsdarlehen (DtA-Ex)

Gefördert werden Investitionen, die notwendig sind, um eine selbstständige Existenz innerhalb von acht Jahren nach der Geschäftseröffnung zu festigen. Das Programm eignet sich daher gut als Ergänzung zur ERP-Eigenkapitalhilfe und zum ERP-Existenzgründungsdarlehen. Im Rahmen dieses Programms wird auch eine attraktive Betriebsmittelfinanzierung angeboten.

Gewährt werden Darlehen bis zu zwei Millionen Euro (maximal 75 Prozent der Investition). Die Laufzeit erstreckt sich über maximal 20 Jahre. Die Zinsbindungsdauer beträgt zehn Jahre, davon sind bis zu drei Jahre tilgungsfrei.

Das KfW-Mittelstandsprogramm

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt Darlehen zur Finanzierung von Investitionen, die Kapital langfristig binden. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach dem Umsatz des Unternehmens: Betriebe mit einem Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro erhalten maximal fünf Millionen Euro, bei kleineren Unternehmen ist höhere Förderung möglich. Bei Investitionen in Maschinen, Anlagen, Einrichtungen etc. gilt eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren (bis zu zwei Jahre tilgungsfrei), bei Erwerb oder Errichtung von Gebäuden beträgt sie 20 Jahre (bis zu drei Jahre tilgungsfrei). Über aktuelle Konditionen informiert die KfW.

Programme der Bürgschaftsbanken

Bankkredite und Kredite aus öffentlichen Förderprogrammen müssen im Regelfall abgesichert werden. Wenn die banküblichen Sicherheiten fehlen oder nicht ausreichend sind, hat der Kreditnehmer die folgende Möglichkeit: Er kann bei einer Bürgschaftsbank eine Bürgschaft beantragen, die durch Bund und Land teilweise abgesichert ist.
Die Höchstgrenze für solche Bürgschaften liegt in der Regel bei 1,5 Millionen Mark; sie decken bis zu 80 Prozent der Darlehenssumme ab.
Die Bürgschaftsanträge werden von Ihrer Hausbank an die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes weitergereicht. Weitere Informationen bietet der Verband der Bürgschaftsbanken e.V.

Landesprogramme

Für Existenzgründer lohnt es sich in jedem Fall, sich über speziellen Förderprogramme der Bundesländer informieren. Die Angebote sind vielfältig und teilweise hochgradig spezialisiert. Hier eine kleine Auswahl:

Die Stadt Hamburg gewährt zur Förderung mittelständischer Existenzgründungen und -sicherungen Zuschüsse für betriebliche Investitionen unter anderem zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze. Gefördert wird durch einen anteiligen Zuschuss zu den betrieblichen Investitionen, maximal 196.000 Mark. Anträge sind an die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH, Habichtstraße 41, 22305 Hamburg, zu stellen.

Thüringen hat im November 2001 eine „Richtlinie zur Förderung der Leistungssteigerung sowie zur Beratung und Qualifizierung von Existenzgründern im Handwerk“ veröffentlicht. Die Richtlinie sieht unter anderem Zuschüsse für Beratung und Qualifizierung, für Marktforschung, Werbung und Teilnahme an Messen sowie eine Meisterprämie vor. Die Richtlinie ist bei den Handwerkskammern des Landes einzusehen.
Niedersachsen fördert Existenzgründungen im Handwerk mit einem zinsgünstigen Darlehen bis zu 125.000 Euro bei einer Laufzeit von maximal 20 Jahren. Anträge werden über die Hausbank gestellt. Einen Überblick über die niedersächsischen Förderprogramme gibt es bei der Landesgewerbeförderungsstelle des Niedersächsischen Handwerks.

Rheinland-Pfalz gewährt Darlehen für Investitionen zur Existenzgründung und -absicherung für Grundstücke, Gebäude, Ausstattung und erstmalige Anschaffung eines Warenlagers mit einer Laufzeit von maximal 15 Jahren. Anträge werden über die Hausbank gestellt.

Die Saarländische Investitionskreditbank stellt Gründern als Startkapital Darlehen in einer Höhe von maximal 25.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren zu Verfügung. zur Verfügung. Voraussetzung sind ein schlüssiges Konzept und der Nachweis fachlicher Qualifikation. Anträge sind über die Hausbank an die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) zu richten.

Frauenförderung
Einige Bundesländer bieten spezielle Förderprogramme für Existenzgründerinnen.

In Schleswig-Holstein: unterstützt das Existenzgründerinnenprogramm erfolgversprechende Existenzgründungen von Frauen mit zinsgünstigen Darlehen. Gefördert werden Vorhaben, deren Mitfinanzierung von einer Bank oder Sparkasse wegen des hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich sind. Die Investitionsbank des Landes übernimmt die Hausbankfunktion. Die Anträge sind schriftlich mit einem Empfehlungsschreiben der Bank an die Investitionsbank Schleswig-Holstein, Fleethörn 29–31, 24103 Kiel, zu stellen.

Mecklenburg-Vorpommern bietet mittels seines Existenzgründerinnendarlehensprogramm Kleinkredite bis zu 51129,19 Euro zu günstigen Konditionen an. Damit Kleinstgründungen nicht schon beim ersten Gespräch mit der Hausbank scheitern und auch frauenspezifische Aspekte berücksichtigt werden („Teilzeitgründung“), entscheiden über die Anträge Expertinnen aus dem Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialministerium. So sollen auch „alternative“ Gründungsvarianten eine Chance erhalten. Anträge gehen an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Werkstraße 213, 19061 Schwerin.

Niedersachsen gewährt Landesdarlehen für Existenzgründerinnen bis zu 125.000 Euro bei einer Laufzeit von maximal 20 Jahren. Anträge werden über die Hausbank gestellt.

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