Unternehmensformen: Welche Gesellschaftsform bietet sich für Jungunternehmer an?

Die Gesellschaftsform ist bei einer Unternehmensgründung eine der wichtigsten Beschlüsse die getroffen werden müssen. Als Jungunternehmer kann die Mini GmbH, die sich auch 1-Euro-GmbH nennt, im Gegenzug zur klassischen Gesellschaftsform der GmbH gewählt werden. Das Einlagekapital beträgt hier mindestens einen Euro anstatt wie üblich 25.000 Euro. Unternehmergesellschaft lautet die Bezeichnung der Mini GmbH, die ebenso wie die klassische GmbH haftungsbeschränkt ist. Ebenso muss ein Gesellschafter-Vertrag ausgehandelt sein, als auch ein Stammkapital eingebracht werden.

Mit der richtigen Gesellschaftsform einen guten StartUp für das neue Unternehmen hinlegen
Überaus wichtig ist bei der Unternehmensgründung die Gesellschaftsform. Denn es kann fatale Folgen nach sich ziehen, wenn das Geschäft gut angelaufen ist, aber die Rechtsform nicht mehr dazu passen will. Grundsätzlich gibt es drei Arten, für das Einzelunternehmen, die Personengesellschaft und die Kapitalgesellschaft. Typisch ist es, dass Einzel- und Personengesellschaften in voller Höhe für Schulden, die aus ihrem Unternehmen entstanden sind, haften müssen, wenn nötig auch mit dem Privatvermögen. Bei der Leitung, also der Geschäftsführung, kann diese identisch sein, während bei der Kapitalgesellschaft personell getrennt werden darf. Gerade für unerfahrene Anfänger ist es daher auch besonders ratsam, sich für die haftungsrechlichen Belange einer gründlichen Vermögensberatung zu unterziehen.

Die Personengesellschaft
Eine Unternehmensgründung als einfachste Form ist eine Gewerbeanmeldung, beim Gewerbeamt. Das Unternehmen lautet ausschließlich auf den Gründer, dieser haftet mit seinem ganzen Vermögen. Eventuell können hier Risiken mit einer Versicherung abgedeckt werden. Bei der Personengesellschaft ist es ähnlich bestellt wie beim Einzelunternehmen, nur dass es hier um einen Zusammenschluss von Kleingewerbetreibenden gekommen ist. Dieser wird durch einen Gesellschaftervertrag fixiert. Die Gesellschaft nennt sich hier BGB-Gesellschaft oder GbR.

Die GmbH
Bei der GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft. Hier haften nicht einzelne Personen sondern die ganze Gesellschaft. Das Mindestkapital bzw. die Einlage beträgt 25.000 Euro. Diese müssen hälftig vor der Unternehmensgründung schon eingezahlt werden. Da die GmbH Bilanzen aufweisen muss, ist hier mit einem großen Arbeitsaufwand zu rechnen.

Als bestens zugeschnittene Gesellschaftsform, zeichnen sich die Einzel- oder Personengesellschaften aus. Eine GmbH könnte ebenso in Erwägung gezogen werden. Eine KG oder AG wird meist von Unternehmen gegründet, die ihren StartUp erfolgreich hinter sich gebracht haben und sich fest auf dem Markt behauptet haben. Weitere Informationen und hilfreiche Tipps, gibt es auch bei der Industrie- und Handelskammer und im Internet.

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