Kleingewerbe anmelden – die wichtigsten Schritte!

Dezember 28, 2022
Lesezeit: 4 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Du möchtest die ersten Schritte in Richtung Selbstständigkeit gehen und dein Kleingewerbe anmelden? Während viele Abläufe ähnlich zur klassischen Gewerbeanmeldung erfolgen, sind für das Kleingewerbe an vielen Stellen Sonderregelungen vorhanden. Für Kleingewerbetreibende ergeben sich daraus einige Hürden, um ihr Gewerbe korrekt anzumelden und um die Kleinunternehmerregelung zu nutzen. Doch wie genau kannst du dein Kleingewerbe anmelden und wie funktioniert diese Rechtsform so konkret?

So beantragst du deinen Gewerbeschein beim Amt

Bei vielen Kleingewerben bist du zunächst auf die Beantragung einer Genehmigung angewiesen. Dies gilt zum Beispiel für manche Handelsgewerbe sowie für prüfungsgebundene Handwerker. Sobald du die für dein Kleingewerbe nötigen Unterlagen hast, kannst du eine entsprechende Rechtsform wählen. Für Kleingewerbetreibende liegt die Auswahl dabei zwischen dem Einzelunternehmen und einer GbR.

Anschließend benötigst du einen Gewerbeschein, um mit deinem Unternehmen tätig werden zu dürfen. Hierzu verweisen wir auf unseren Artikel zur klassischen Gewerbeanmeldung, da der Schein für dein neues Gewerbe an dieser Stelle identisch ist. Wende dich hierzu direkt an dein Gewerbeamt.

Der nächste Schritt liegt darin, den Gewerbeschein mit den richtigen Daten auszufüllen. Angaben zu deiner Person sowie Hintergründe zum Unternehmen sind für deinen Gewerbeschein dabei wichtig. Gemeinsam mit allen weiteren Unterlagen gibst du deinen Gewerbeschein anschließend ab. Dies kann sowohl persönlich als auch per Post oder per Fax erfolgen. Digital ist dies bisher nur selten möglich.

Tipp:

Kleingewerbe und Kleinunternehmen sind nicht dasselbe. So kannst du ein Kleinunternehmen mit jeder Rechtsform oder als Freiberufler gründen und unterliegst der Kleinunternehmerregelung.

Diese Kosten entstehen bei der Kleingewerbeanmeldung

Kostenunterschiede zwischen der klassischen Gewerbeanmeldung und der Anmeldung deines ersten Kleingewerbes gibt es nicht. So kommen je nach Bundesland Kosten zwischen 20 und 60 Euro auf dich zu. Mögliche Kosten für eine notarielle Beglaubigung oder für die Eintragung im Handelsregister musst du bei den Rechtsformen für Kleinunternehmer nicht befürchten. Solltest du dein Kleingewerbe zu einem späteren Zeitpunkt abmelden wollen, entstehen für diese Maßnahme keine weiteren Kosten.

Weitere Schritte beim Anmelden des Kleingewerbes

Um als Kleingewerbetreibender arbeiten zu dürfen, ist eine korrekte Anmeldung erforderlich. Dies erfordert das Anzeigen deiner Tätigkeit sowohl beim Finanzamt als auch bei der IHK oder HWK. Auch ein Vermerk an die Berufsgenossenschaft ist je nach Umfang des Kleingewerbes nötig. Die folgenden Schritte sind für dich daher relevant, um dein Kleingewerbe anzumelden und um so starten zu können:

Suche des Geschäftskontos

Um für dein Kleingewerbe abgesichert zu sein, benötigst du ein passendes Geschäftskonto. Achte dabei auf die jeweiligen Vereinbarungen zur Zahlung und Erfassung, um zum Beispiel nicht für jede Buchung separat zahlen zu müssen. Ein ungeeignetes Konto kann dabei schnell Nachteile haben, weshalb du finanziell eine bewusste Entscheidung treffen solltest. Sowohl Online-Banken als auch die klassischen Anbieter sind dabei noch immer verlässlich und ermöglichen transparente Arbeit.

Anmeldung beim Finanzamt

Durch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vermutest du zunächst, wie viel Umsatz dein neues Kleingewerbe einbringen wird. Auf dieser Grundlage lassen sich auch die steuerlichen Vorauszahlungen durch das Finanzamt definieren. Für die Gründung ist der Finanzfragebogen dabei ein wichtiges Kriterium, welches auch für die finale Gewerbeanmeldung relevant ist. Sorge daher für eine möglichst schnelle Bearbeitung des Fragebogens und schicke ihn ans Finanzamt.

Steuerliche Unterstützung

Als Kleingewerbetreibender zahlst du grundsätzlich Einkommenssteuer, Gewerbesteuer sowie Umsatzsteuer. Dabei ist ein steuerlicher Überblick sehr wichtig, um Vorauszahlungen rechtzeitig zu leisten und um Abschlüsse sorgfältig zu erstellen. Auch wenn du als Kleingewerbetreibender nicht zur steuerlichen Unterstützung verpflichtet bist, empfehlen wir dir die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater. Dieser kann dich bei wichtigen Fragen, auch für dein Gewerbe, unterstützen.

Im englischen Portal findest du noch Informationen aus dem US-Bereich, falls das für dich relevant ist.

Mitgliedschaft bei HWK und IHK

Nach der Anmeldung deines Gewerbes wirst du zu einer Mitgliedschaft in der Handwerkskammer oder in der Industrie- und Handelskammer verpflichtet. In der Regel erfolgt die Mitgliedschaft bei der IHK, da die HWK ausschließlich für Handwerker relevant ist. Beträge für die Mitgliedschaft fallen jedoch erst ab einer bestimmten Grenze deiner Einnahmen an. Im Regelfall musst du als Kleingewerbetreibender unterhalb dieser Umsatzgrenze daher keine zusätzlichen Kosten tragen.

Eintragung bei der Berufsgenossenschaft

Nicht nur für ein normales Gewerbe, sondern auch im Kleingewerbe ist die Berufsgenossenschaft verpflichtend. Sobald du Mitarbeiter einstellst, musst du die damit verbundenen Beträge zahlen. Solltest du dich zu Themen wie der Arbeitsgesundheit informieren wollen, ist die Genossenschaft für dein Unternehmen ebenfalls der richtige Ansprechpartner. So hast du es in der Hand, zu allen Inhalten den Überblick zu behalten und deinen Pflichten im Kleingewerbe stets gerecht zu werden.

In diesen Fällen lohnen sich zusätzliche Versicherungen

Umso höher mit der Zeit dein Gewinn ausfällt, desto größer fallen auch Risiken für mögliche Klagen oder Ansprüche gegen dein Unternehmen aus. Für maximale Sicherheit gibt es daher einige Angebote und Versicherungen, die dich entlasten können. Viele Gründer wählen zum Beispiel den Rechtsschutz.

Auch weitere Versicherungen wie eine Krankenversicherung, die Altersvorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung oder eine Media-Versicherung können sich für dich lohnen. Betrieblich sicherst du dich als Selbstständiger dadurch bestmöglich ab, um bei möglichen Ausfällen deiner Arbeitskraft nicht ohne Verdienst dazustehen. Zusätzliche Versicherungen können dabei sogar Existenzen retten.

Mit der Anmeldung zum reibungslosen Kleingewerbe!

Für Kleingewerbetreibende gibt es nur wenig Unterschiede zur herkömmlichen Gewerbeanmeldung. Daher ist es sehr wichtig, die Anforderungen aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) zu kennen und sich bei der Gründung auf diese Weise abzusichern. Solltest du zusätzliche Unterstützung zu Fragen wie der Buchführung oder Steuererklärung haben, sind Experten in diesem Bereich durchaus hilfreich. Dies macht es leicht, dein Kleingewerbe korrekt anzumelden und optimal in die Selbstständigkeit zu starten.

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