Einzelunternehmen gründen – Vor- und Nachteile im Überblick!

Februar 15, 2023
Lesezeit: 5 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Bevor du ein Unternehmen gründest und dich selbstständig machst, solltest du dir gut überlegen, welche Unternehmensform für dich infrage kommt. Zur Auswahl stehen dir viele Möglichkeiten – Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Einzelunternehmen. Die meisten Gründer fangen erst einmal mit einem Einzelunternehmen an. Kennst du bereits dessen Vor- und Nachteile? Weißt du, wie genau man ein Einzelunternehmen gründet? Wir verraten dir alles Wichtige in diesem Beitrag!

Die wichtigsten Vor- und Nachteile in der Übersicht

Vorteile:

  • Die Gewinne gehören ausschließlich und uneingeschränkt dem Unternehmer – also dir.
  • Zur Gründung benötigst du kein Stammkapital.
  • Du kannst jederzeit wichtige Entscheidungen selbst treffen und musst diese nicht mit anderen Gesellschaftern abstimmen.
  • Beim Kleingewerbe: Die Formalitäten für die Gründung sind minimal.
  • Beim Kleingewerbe: Die Kosten für die Gründung sind minimal.
  • Beim Kleingewerbe: Es besteht keine Pflicht zur Bilanzierung.
  • Beim Kleingewerbe: Du musst keine doppelte Buchhaltung tätigen, die Buchführung kann mittels der einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erledigt werden.
  • Du hast keine Publizitätspflichten.
  • Dein Freibetrag für die Gewerbesteuer beträgt 24.500 Euro.
  • Wenn du Verluste in deinem Gewerbebetrieb generierst, kannst du diese mit Einkünften aus anderen Tätigkeiten verrechnen. Dies wirkt sich steuermindernd für dich aus.

Nachteile:

  • Du haftest voll und unbeschränkt mit deinem Privatvermögen.
  • Beim Kleingewerbe: Hier musst du beim Firmennamen aufpassen – dein Vor- und Nachname muss in der Unternehmensbezeichnung enthalten sein.
  • Eingetragene Kaufleute: Hier besteht für dich dennoch die Pflicht zur doppelten Buchführung und zur Bilanzierung.
  • Du hast keine Gesellschafter, die dich bei schweren Entscheidungen unterstützen können.
  • Eine Erweiterung deines Eigenkapitals musst du selbstständig stemmen.

Warum sich ein Einzelunternehmen für Gründer lohnt

Ein Einzelunternehmen bietet dir viele Vorteile. Gerade beim Einstieg in die Selbstständigkeit präferieren viele diese Rechtsform. Warum? Wir zeigen es dir:

Unkomplizierte Gründung

Für die Gründung eines Einzelunternehmens benötigt es nur eins – dich. Du benötigst keinen Gesellschaftervertrag oder ähnliches. Die Geschäftsführung wird automatisch von dir übernommen. Du musst dein Unternehmen lediglich beim Gewerbeamt deiner Stadt, beim Finanzamt und der Berufsgenossenschaft anmelden.

Gegebenenfalls musst du dein Unternehmen noch in das Handelsregister eingetragen lassen und bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) anmelden. Als Freiberufler hast du es sogar noch einfacher: Du benötigst nur eine Steuernummer, um als selbstständiges Einzelunternehmen loslegen zu können.

Kostengünstige Gründung

Durch die unkomplizierte Gründung sind auch deine Kosten gering. Als Freiberufler musst du nur in deine Geschäftsausstattung investieren. Wenn du ein Kleingewerbe gründest, fallen nur Kosten für die Gewerbeanmeldung und die Registrierung bei der IHK oder HWK an. Bist du außerdem handelsregisterpflichtig, kommt noch die Gebühr für den Handelsregistereintrag dazu. Diese Kosten sind allerdings überschaubar.

Unternehmerische Freiheit

Als Einzelunternehmer bist du dein eigener Herr. Du musst betriebliche Entscheidungen mit niemandem abstimmen und keiner kann ein Veto einlegen. Du bist an keinerlei Weisungen gebunden und kannst dein Unternehmen so führen, wie du es möchtest. Dadurch steht dir auch der Gewinn komplett alleine zu.

Vereinfachte Buchführung

Wenn du als Einzelunternehmer oder Freiberufler nicht im Handelsregister eingetragen bist oder deine Gewinn- und Umsatzgrenze 60.000 Euro bzw. 600.000 Euro im Geschäftsjahr nicht übersteigen, unterliegst du nicht der Pflicht zur doppelten Buchführung, sondern kannst die EÜR für die Ermittlung deines Gewinns anwenden.

Kein Mindestkapital

Für die Gründung eines Einzelunternehmens benötigst du kein Mindest- oder Stammkapital. Dadurch kannst du auch ohne viel Eigenkapital direkt anfangen. Du benötigst nur so viel Startkapital, wie du zur Gründung deines Unternehmens und eventuell den Kauf von notwendigen Geräten brauchst.

Diese Nachteile hat ein Einzelunternehmen für dich

Natürlich hat die Gründung eines Einzelunternehmens nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile. Diese betreffen insbesondere:

Alleinige Verantwortung

Obwohl du eine große unternehmerische Freiheit hast, musst du dich deinen Geschäftspartnern wie Kunden und Lieferanten gegenüber verantworten. Bei Fehlentscheidungen stehst du alleine dafür gerade und trägst somit das gesamte unternehmerische Risiko.

Unbeschränkte persönliche Haftung

Für Schadensfälle und für Verluste haftest du als Einzelunternehmer unbeschränkt und auch persönlich mit deinem Privatvermögen. Es gibt keine Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung. Im Worst Case kann dies bis zu einer Privatinsolvenz führen.

Namensgebung in Einzelunternehmen

Wenn du nicht handelsregisterpflichtig bist, wirst du in der Namensfindung deines Unternehmens eingeschränkt.  Du kannst keinen Fantasienamen wählen, sondern musst immer deinen Vor- und Nachnamen in deiner Firmenbezeichnung mit einbinden, beispielsweise „Elektriker Max Müller“.

Auch als Freiberufler musst du mit deinem Vor- und Nachnamen am Geschäftsverkehr teilnehmen. Einen Fantasienamen kannst du nur wählen, wenn dein Vor- und Nachname direkt unter dem Fantasienamen steht.

Bei Handelsregistereintrag: Doppelte Buchführung/Bilanzierungspflicht

Wenn du dich für die Rechtsform des eingetragenen Kaufmannes entscheidest, musst du die Rechte und Pflichten aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) beachten. Dieses verpflichtet dich zur doppelten Buchführung und der damit verbundenen Bilanzierung sowie der Erstellung eines Jahresabschlusses inklusive Inventur. Dies ist deutlich zeit- und kostenintensiver als die Erstellung einer EÜR – hier wirst du wahrscheinlich die Hilfe eines Steuerberaters benötigen.

So funktioniert die Gründung eines Einzelunternehmens

Für die Gründung deines Einzelunternehmens sind 10 einfache Schritte notwendig. Bitte beachte, dass die unterschiedlichen Anmeldungen eine gewisse Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen und der Vorgang nicht innerhalb eines Tages abgeschlossen ist. Außerdem müssen nicht alle Punkte auch auf dich zutreffen:

  1. Namensgebung
    Wie bereits erwähnt, musst du als Einzelunternehmer deinen Vor- und Nachnamen in deiner Firmenbezeichnung verwenden. Außerdem sollte dieser nach Möglichkeit nicht zu lang und für deine Kunden einprägsam sein.
  2. Geschäftskonto
    Die Eröffnung eines Geschäftskontos ist zwar nicht vorgeschrieben, allerdings erleichtert es den Überblick über deine betrieblichen Einnahmen und Ausgaben.
  3. Gewerbeamt
    Wenn du nicht gerade ein Freiberufler bist, musst du einen Gewerbeschein beantragen, um unternehmerisch tätig werden zu können.
  4. Handelsregister
    Wenn du dich für die Form des eingetragenen Kaufmannes entscheidest, musst du dich zusätzlich im Handelsregister eintragen lassen. Du erhältst dann eine Handelsregisternummer, die auf deinen geschäftlichen Unterlagen erscheinen muss, beispielsweise auf Briefpapier oder Rechnungen.
  5. Finanzamt
    Alle Einzelunternehmer müssen sich beim Finanzamt melden und eine Steuernummer für ihr Unternehmen beantragen. Dies erfolgt mithilfe eines Formulars, in dem du unter anderem Fragen zur Rechtsform und den zu erwarteten Umsätzen beantworten musst. An dieser Stelle kannst du dich auch entscheiden, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest.
  6. Berufsgenossenschaft
    Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Unfallversicherung deines Unternehmens bzw. deiner Mitarbeiter. Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche ab Gründung vorgenommen werden. Wenn du keine Angestellten hast und dich nicht freiwillig in der Berufsgenossenschaft versichern lässt, werden keine Beiträge fällig.
  7. IHK/HWK
    Im Zuge der Gewerbeanmeldung wird auch die IHK bzw. HKW automatisch über die Gründung informiert. Sie dienen der Unterstützung und Förderung von Unternehmen und vertreten deren Interessen nach außen.
  8. Agentur für Arbeit
    Wenn du Mitarbeiter einstellst, musst du bei der Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen. Mit deren Hilfe kannst du deine Angestellten bei den Sozialversicherungen anmelden.
  9. Sozialversicherungen/Künstlersozialkasse
    Deine Mitarbeiter musst du bei den Sozialversicherungen (Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung) anmelden und für sie den gesetzlich vorgeschriebenen Anteil der Arbeitgeber-Versicherungsbeiträge zahlen. Als Künstler oder Publizist hast du die Möglichkeit einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse.
  10. Amtliche Genehmigungen
    Je nachdem, zu welcher Branche dein Einzelunternehmen gehört, können noch zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein, beispielsweise Schanklizenzen oder hygienische Auflagen.

Profitiere von einer fundierten Gründungsberatung!

Einzelunternehmen bieten dir viele Vorteile, aber auch Nachteile, insbesondere bei der unbeschränkten privaten Haftung. Als Alternativen könnten daher auch haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaften für dich infrage kommen, da auch diese von Einzelpersonen gegründet werden dürfen. Beispiele hierfür sind die Ein-Personen-GmbH, die Ein-Personen-UG (haftungsbeschränkt) oder die Ein-Personen-AG. So steht einer erfolgreichen Gründung sicher nichts im Weg.

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