Betriebsnummer beantragen – so gehst du vor!

September 20, 2022
Lesezeit: 3 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Bei der Gründung eines Unternehmens musst du dich bei vielen unterschiedlichen Stellen anmelden und eintragen lassen. Die bekanntesten sind wohl das Finanzamt, das Gewerbeamt und das Handelsregister. Aber hast du auch schon mal etwas von der Betriebsnummer gehört? Weißt du, wo du diese beantragen musst und warum sie nötig ist? Wir erklären dir in den folgenden Absätzen alles Wichtige rund um die Beantragung deiner Betriebsnummer.

Was genau ist eine Betriebsnummer?

Die Betriebsnummer ist ein Ordnungsmerkmal mit acht Ziffern, die du zur Meldung von Sozialversicherungsdaten an die Sozialversicherungsträger benötigst. Sie ist erforderlich, sobald du Mitarbeiter in deinem Unternehmen einstellen möchtest.

Die Betriebsnummer ist das eindeutige Identifikationsmerkmal für dein Unternehmen und bezieht sich nicht auf einzelne Beschäftigte. Dazu gehören auch Azubis oder Minijobber, allerdings keine anderen Selbstständigen, die dir ihre Arbeit in Rechnung stellen (Nachunternehmer). Falsche oder fehlende Angaben bei der Betriebsnummer können mit Bußgeldern belegt werden (§ 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a SGB IV).

Die Betriebsnummer dient allerdings nicht nur der Datenübertragung an die Sozialversicherung, sondern auch statistischen Zwecken. Mit ihrer Hilfe werden die Beschäftigten deines Betriebes einer Region und einer Wirtschaftsklasse zugeordnet. Aufgrund der in diesen Meldungen verwendeten Betriebsnummer erstellt die Bundesagentur für Arbeit die amtliche Beschäftigungsstatistik, die sowohl für Wirtschaft als auch Politik eine wichtige Informationsquelle für die Beschäftigungsentwicklung in Deutschland ist.

In diesen Fällen benötigst du eine Betriebsnummer

Wie schon erwähnt, benötigst du eine Betriebsnummer, sobald du Mitarbeiter einstellen willst. Dabei ist es unerheblich, ob du ein Kleingewerbe hast oder um wie viele Angestellte es sich handelt. Du benötigst die Betriebsnummer ab dem ersten Beschäftigten und musst diese bereits vor dessen Einstellung beantragen.

Mit ihrer Hilfe meldest du deine Beschäftigten dann bei den Sozialversicherungen, also den gesetzlichen Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungen, an. Dorthin führst du später auch die Sozialversicherungsbeiträge deiner Personalkosten ab.

An diesem Ort beantragst du deine Betriebsnummer

Deine Betriebsnummer musst du bei der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken, genauer bei deren Betriebsnummern-Service (BNS) beantragen. Dabei hast du folgende Möglichkeiten:

  • telefonische Beantragung
  • schriftliche Beantragung per Post, Mail oder Fax
  • Beantragung der Betriebsnummer per Online-Antrag

Die jeweiligen Adress- bzw. Kontaktdaten lauten wie folgt:

  • Postadresse: Betriebsnummern-Service, Eschberger Weg 68, 6121 Saarbrücken  
  • Telefon: 0800/4555520 (kostenlose Service-Hotline)
  • Faxnummer: 0681/988429–1300
  • E-Mail-Adresse: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de
  • Online-Adresse: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service

Bei deiner Anmeldung musst du immer die folgenden Informationen angeben:

  • Name und Anschrift deines Betriebes - muss dem Beschäftigungsort des Mitarbeiters entsprechen
  • Ansprechperson, die bei dir für Personalfragen zuständig ist. Das bist entweder du selbst oder eine bevollmächtigte Person, beispielsweise dein Steuerberater.
  • Telefonnummer (möglichst mit Durchwahl)
  • der Branchenschwerpunkt deines Unternehmens - diesen wählst du durch ein Dropdown-Menü in mehreren Schritten aus.

Achtung!

Wenn du Zweigniederlassungen mit anderen Unternehmenszwecken oder Betriebsstätten in unterschiedlichen Gemeinden hast, benötigst du für diese jeweils eine eigene Betriebsnummer.

Die wichtigsten Fristen für deine Beantragung

Die Betriebsnummer wird zwar umgehend erstellt, allerdings werden ca. drei Arbeitstage benötigt, um diese vom Arbeitgeber im Rahmen der Betriebsdaten an die Sozialversicherung zu übermitteln. Vorher solltest du noch keine Zahlungen an die Sozialversicherungsträger leisten, sonst kann es zu Rückfragen und unnötigen Verzögerungen kommen.

Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung musst du innerhalb von sechs Wochen nach deren Beginn anmelden. Bei einigen Branchen, z. B. Baugewerbe, Forstwirtschaft, Gebäudereinigung oder Transportgewerbe, muss die Anmeldung sofort, spätestens aber mit Arbeitsbeginn an den Träger der Rentenversicherung übermittelt werden.

Wie sich Änderungen am Betrieb melden lassen

Sowie du in dem oben genannten Fall verpflichtet bist, eine Betriebsnummer zu beantragen, bist du auch verpflichtet, gewisse Änderungen an den BNS zu melden.  Dies kannst du auf den gleichen Wegen erledigen, wie eine Anmeldung.

Folgende Sachverhalte müssen von dir mithilfe einer Änderungsmitteilung gemeldet werden:

  • Name und Rechtsform deines Beschäftigungsbetriebes
  • Anschrift des Beschäftigungsbetriebes
  • bevollmächtigte Ansprechperson mit Telefonnummer
  • wirtschaftliche Tätigkeit bzw. Unternehmenszweck
  • Eigentümerwechsel
  • Übernahme eines anderen Betriebes
  • Mitteilung über die Fortführung von einem Unternehmen, welches bereits stillgelegt wurde
  • Dauerhafte Beendigung beziehungsweise Stilllegung deines Betriebes

Achtung!

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, dass du Änderungen sofort mitteilst. Tust du dies nicht, kann dies zu teuren Bußgeldern für dich führen.

Weitere Unterstützung rund um die Betriebsnummer

Eine Betriebsnummer ist notwendig, sobald du in deinem Unternehmen Mitarbeiter einstellen willst. Dies geschieht bei dem BNS der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken. Der Vorgang erfolgt zügig und vereinfacht die Anmeldung deiner Beschäftigten bei den Sozialversicherungen und Krankenkassen. Am bequemsten geht die Registrierung mit dem Online-Formular auf der Internetseite des BNS. Du kannst allerdings auf eine Betriebsnummer verzichten, wenn du nicht vorhast, Mitarbeiter einzustellen und lieber solo-selbstständig bleiben möchtest.

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