Das Kleingewerbe

Januar 5, 2021
Lesezeit: 3 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Du hast das nächste Facebook in der Pipeline oder willst mit deinem gelernten Beruf einfach nur dein eigener Herr sein? Mit einem Kleingewerbe stehen dir für den Anfang alle Türen offen. Während für einige Berufsfelder Bestimmungen im Handelsgesetzbuch und Spezialvorschriften für Kaufmänner existieren, müssen sich Betreiber eines Kleingewerbes an das BGB, die Gewerbeordnung, sowie an die Sozial- und Steuergesetze halten.

Was versteht man unter Gewerbe im Allgemeinen?

Egal ob kaufmännisch geführt oder von einer Person in Eigenregie gestemmt, unter dem Begriff Gewerbe versteht man das folgende:

Legalen unternehmerischen Tätigkeiten, die in eigener Verantwortung, nach außen erkennbar, auf eigene Rechnung, dauerhaft und gegen Entgelt ausgeübt werden, um Gewinn zu erzielen.

Freie Berufe

Machst du öffentlich, per Flyer oder Zeitungsannonce auf deine Dienste aufmerksam, solltest du ein Kleingewerbe gründen. Außer für die sogenannten Freien Berufe, wie zum Beispiel:

  • Ärzte
  • Rechtsanwälte
  • Architekten
  • Journalisten
  • Dolmetscher
  • Webdesigner
  • Lehrer 

Für diese ist die Anmeldung eines Gewerbes beim Gewerbeamt für Selbstständige verpflichtend.

Kaufmännisches Gewerbe

Das kaufmännische Gewerbe ist an das Handelsgesetzbuch (HGB) gebunden. Hier wird in § 1 beschrieben, dass ein Kaufmann im Sinne des Gesetzbuches derjenige ist, der ein Handelsgewerbe betreibt. Und weiter wird beschrieben, dass ein Handelsgewerbe jeder Gewerbebetrieb ist, es sei denn, dass das Unternehmen nach Umfang oder Art einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

Eine feste Obergrenze für die Art und den Umfang gibt es allerdings nicht, es muss also einzeln geprüft werden, inwiefern ein Unternehmen einer kaufmännischen Führung bedarf. Meist wird dir dieser Bedarf ab einem Umsatz über 250.000 Euro unterstellt.

Kleingewerbe

Ob dein Gewerbe als Kleingewerbe zählt, wird anhand folgender Kriterien bewertet:

  • Die Höhe des Umsatzes
  • Die Größenordnung der Rücklagen
  • Höhe der laufenden Kredite
  • Anzahl der Filialen und die Größe der Geschäftsräume 

Doch bevor du dir Gedanken machen musst, ob dein Unternehmen noch als Kleingewerbe zählt, muss es erst einmal gegründet werden.

Wie gründe ich ein Kleingewerbe?

Fällst du mit deinem Können oder deiner Idee nicht unter die Rubrik der Freien Berufe, musst du dein Kleingewerbe beim zuständigen Gewerbeamt (§14 GewO) anmelden. Solltest du dich mit deinem gelernten Handwerk selbstständig machen wollen, fordert das Amt bei der Gewerbeanmeldung den Nachweis einer Handwerkskarte. Diese kannst du bei der Handwerkskammer beantragen.

Kleingewerbe als Nebengewerbe

Möchtest du einen Nebenerwerb anmelden, den du parallel zu deinem Hauptberuf selbstständig ausführst, darf die Arbeitszeit im Nebenjob nicht über der des Hauptberufs und nicht über 18 Arbeitsstunden pro Woche liegen.

Bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit musst du keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung abgeben, da du diese bei deinem Hauptberuf abführst.

Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt folgt dann die Meldung beim Finanzamt. Diese erfolgt im Normalfall durch das Gewerbeamt. Zur steuerlichen Erfassung wirst du gebeten, einen Fragebogen auszufüllen und an das Finanzamt zurückzuschicken. Als Gründer eines Kleingewerbes kannst du im Regelfall deine private Steuernummer behalten und verwenden.

Als Angestellter darfst du im Regelfall jederzeit ein Nebengewerbe anmelden. Allerdings dürfen deine Tätigkeiten als Kleinunternehmer nicht in Konkurrenz mit deinem Hauptjob stehen, deine Arbeitsleistung im Hauptjob darf durch deine ausgeführten Arbeiten nicht leiden und du darfst keine Arbeitgeber-Mittel nutzen.

Auch als Beamter kann eine Nebentätigkeit im Kleingewerbe ausgeführt werden. Da die Anstellung hier allerdings in Form eines Treue- und Dienstverhältnis besteht, musst du dein Nebengewerbe genehmigen lassen. Dein Dienstherr kann dir das Ausführen einer Nebentätigkeit untersagen, wenn er besorgt ist, dass dein dienstliches Interesse beeinträchtig wird (§ 99 BBG).

Rechtsform deines Kleingewerbes

Da außer der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und dem Einzelunternehmen jede andere Rechtsform in das Handelsregister eingetragen werden muss, kann ein Kleingewerbe nur als eine dieser beiden Rechtsformen gegründet werden. Dafür entfällt die notarielle Beurkundung, die für andere Unternehmensformen notwendig ist. Jedoch darf bei dieser Art Gewerbe kein fremder Geschäftsführer eingesetzt werden, der Kleingewerbetreibende muss selbst die Geschäfte leiten.

Welche Steuern muss ich im Kleingewerbe bezahlen?

Grundsätzlich ist jede Gewerbeform steuerpflichtig. Den Umsatz, den ein Unternehmer monatlich einfährt, muss er beim Finanzamt versteuern. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, solltest du ca. 40 % deiner Umsätze zum Ausgleich der Steuer zurücklegen.

Im Kleingewerbe kannst du diesen bürokratischen Aufwand allerdings umgehen. Mit der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UstG ist gewährleistet, dass du von der Umsatzsteuer befreit bist, wenn:

  • dein Umsatz im Vorjahr nicht über 17.500 € lag.
  • dein Umsatz im Gründungsjahr 50.000 € nicht übersteigt. 

Achte beim Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens darauf, dass du angibst, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen. Weist du dich als Regelunternehmen aus, gibt es keine Möglichkeit, in die Kleinunternehmerregelung zurückzukehren.

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