Schenkungsvertrag erstellen – alles zu Inhalt und Ablauf

Februar 15, 2023
Lesezeit: 5 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Eine Schenkung kommt im Alltag häufig vor – die Großeltern schenken dem Enkel zum Geburtstag Geld, Eltern übertragen Immobilien auf die Kinder oder dein Unternehmen bekommt eine Schenkung in Form von Gegenständen. Was sehr nett gemeint ist, kann im Worst Case zum Problem für dich werden.  Daher solltest du in bestimmten Fällen über einen Schenkungsvertrag nachdenken. Weißt du, wie dieser aussehen muss? Kann man ihn notfalls widerrufen? Wir erklären dir hier alles Wichtige rund zum Thema „Schenkungsvertrag“.

Was genau ist ein Schenkungsvertrag in der Praxis?

Der § 516 BGB definiert eine Schenkung als eine Zuwendung, durch die ein Dritter aus dem Vermögen des Schenkers bereichert wird. Beide Parteien müssen sich bei einer Schenkung immer einig sein, dass die vereinbarte Zuwendung unentgeltlich und ohne einen Leistungsaustausch erfolgt.

Im juristischen Sinn ist die Schenkung ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, die allerdings nur für die Seite des Schenkers verpflichtend ist. In Ausnahmefällen können auch Auflagen an die Schenkung geknüpft sein (§ 252 BGB).

Die Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Schenkungsvertrages findest du im § 518 BGB. Dieser besagt, dass der Schenkungsvertrag eine notarielle Beurkundung benötigt. Das ist aber nur der Fall, wenn das Schenkungsversprechen nicht sofort umgesetzt wird. Wenn du die Schenkung direkt erhältst oder durchführst, wird der Mangel der Form durch die tatsächliche Leistung geheilt und die Schenkung ist wirksam.

Diese Arten von Schenkungen kommen für dich infrage

Es gibt fünf unterschiedliche Arten der Schenkung, je nachdem, was geschenkt werden soll und zu welchem Zeitpunkt:

Handschenkung

Dies ist die am häufigsten vorkommende Schenkungsart und wird auch „donatio manualis” genannt. Gemäß § 516 (1) BGB liegt eine Handschenkung vor, wenn der Gegenstand der Schenkung sofort und ohne vorheriges Schenkungsversprechen übergeben wird, beispielsweise bei Geburtstagsgeschenken.

Eine Handschenkung erfolgt in der Regel ohne einen schriftlichen Vertrag. Sollte der Schenkung allerdings ein Schenkungsversprechen vorausgegangen sein, bedarf es einer notariellen Beurkundung gemäß § 518 BGB.

Zweckschenkung

Bei der Zweckschenkung handelt es sich um eine Schenkung, die an eine Erwartungshaltung, nicht aber an eine Auflage geknüpft ist. Werden deine Erwartungen also nicht erfüllt, kannst du diese später auch nicht gerichtlich einklagen.

Remuneratorische Schenkung

Die remuneratorische Schenkung (belohnende Schenkung) ist eine Zuwendung für erbrachte Dienste. Erfolgt diese Schenkung als bloße Belohnung, ist sie als unentgeltlich zu erachten. Ein Beispiel hierfür ist eine Schenkung aufgrund der Nachbarschaftshilfe beim Einkauf.

Gemischte Schenkung

Bei einer gemischten Schenkung erfolgt die Schenkung teils unentgeltlich, teils gegen Entgelt. Dabei ist darauf zu achten, dass die unentgeltliche Leistung stets überwiegt. Oft handelt es sich bei der gemischten Schenkung um eine Vereinbarung innerhalb der Familie oder Freunden, bei der Gegenstände deutlich unter Wert verkauft werden.

Schenkung auf den Todesfall

Um hohe Erbschaftssteuern zu umgehen und Freibeträge nutzen zu können, soll statt einem Erbe oftmals eine Schenkung vorgenommen werden, die erst beim Tod des Schenkenden erfüllt werden soll. Bei einer Schenkung auf den Todesfall gelten jedoch erbrechtliche Bestimmungen, sodass du die Vorschriften über die Verfügung von Todes wegen einhalten musst. Solltest du diese nicht beachten, ist das Schenkungsversprechen unwirksam und der geplante Beschenkte bekommt nichts.

In diesen Fällen lohnt sich ein Schenkungsvertrag

Ein Schenkungsvertrag ist deine rechtliche Absicherung bei späteren Streitigkeiten. Ein schriftlicher Vertrag ist also immer ratsam, wenn es sich um größere und wertvolle Gegenstände oder um hohe Bargeldsummen handelt – auch bei einer Handschenkung. Wenn du ein Schenkungsversprechen für die Zukunft gibst oder eventuelle Bedingungen daran knüpfen möchtest, empfehlen wir dir ein schriftliches Festhalten dieses Vorhabens.

Achtung:

Eine unentgeltliche Weitergabe von Immobilien ist rein mit einem Schenkungsvertrag nicht rechtswirksam, da noch eine Eintragung ins Grundbuch erfolgen muss. Hier musst du immer einen Notar hinzu ziehen, damit Formmängel nicht zum Problem werden können.

Die wichtigsten Schritte für neue Schenkungsverträge

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Angaben, die in einem Schenkungsvertrag enthalten sein müssen. Allerdings solltest du darauf achten, dass die folgenden Inhalte umgesetzt sind, damit der Vertrag im Falle eines Rechtsstreites eindeutig ist:

  • Name, Anschrift und Geburtsdatum des Schenkenden
  • Name, Anschrift und Geburtsdatum des Beschenkten
  • Genaue Angabe zum Gegenstand der Schenkung (präzise Angaben zum Haus, Auto usw.)
  • Schenkungszweck und eventuell daran geknüpfte Auflagen (inkl. Rückforderungsrecht)
  • Schenkungsversprechen des Schenkenden sowie die Willenserklärung der Annahme durch den Beschenkten

Für eine bessere Absicherung solltest du den Vertrag außerdem noch um folgende Punkte erweitern:

  • falls nötig Wert inkl. Wertgutachten
  • ergänzende Unterlagen zum Schenkungsgegenstand
  • falls erforderlich, Angaben zum Transport
  • Vorgaben zur Anrechnung auf den Pflichtteil/Erbteil
  • Vorbehalt des Widerrufs/des Rücktritts für konkretisierte Fälle

Lässt sich ein Schenkungsvertrag später widerrufen?

Ein beurkundeter oder bereits erfüllter Schenkungsvertrag ist grundsätzlich erst einmal rechtsverbindlich. Da du bei einer Schenkung aber keine Gegenleistung erhältst und sich deine Bonität aufgrund der Verringerung deines Vermögens verschlechtern kann, gibt es bestimmte Sonderfälle, bei denen du einen Schenkungsvertrag rückabwickeln kannst oder sogar musst:

  • Nichtvollzug einer Auflage nach § 525 BGB: Wenn der Schenkungsvertrag an eine Auflage geknüpft ist, hat der Schenker einen rechtlichen Anspruch darauf, dass der Beschenkte die Auflage umsetzt. Sollte diese Auflage nicht vollzogen werden, kann der Schenker im Rahmen der Rechtsfolgenverweisung Rückforderungsansprüche geltend machen.
  • Verarmung des Schenkers nach § 528 BGB: Sollte der Schenker nach der Herausgabe des Geschenkes nicht mehr in der Lage sein, seinen Unterhalt zu bestreiten, kann der die Rückgabe des Geschenkes durch den Beschenkten fordern.
  • Widerruf nach §§ 530 ff BGB und Grober Undank: Wenn der Beschenkte nach der Schenkung eine gegenüber dem Schenker oder dessen Angehörigen schwere Verfehlung begeht, kann die Schenkung innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der Verfehlung widerrufen werden. Beispiele hierfür sind die Bedrohung des Lebens, körperliche Misshandlung oder schwere Beleidigung.
  • Insolvenz des Schenkers: Wenn der Schenker innerhalb von vier Jahren nach der Schenkung Privatinsolvenz anmelden muss, können die Gläubiger diese nach den allgemeinen Vorschriften des § 134 Insolvenzordnung (InsO) anfechten. Der Schenker muss beweisen, dass die Schenkung außerhalb dieses Zeitraums lag, andernfalls muss der Beschenkte das Geschenk an die Gläubiger aushändigen.
  • Insolvenz oder Verarmung des Beschenkten: Umgekehrt verhält es sich auch entsprechend beim Beschenkten: Meldet er Privatinsolvenz an, fließt das Geschenk mit in die Insolvenzmasse ein. Wenn er verarmt, muss er das Geschenk zur Finanzierung seines Lebensunterhalts verwenden.

Die gängigsten Hinweise zur Schenkungssteuerpflicht

Wenn du eine Schenkung vollziehen oder erhalten willst, solltest du dich mit den gesetzlichen Freibeträgen befassen. Diese ermöglichen es dir, eine Schenkung ohne Schenkungssteuer zu vollziehen. Dabei ist es wichtig, in welchem Verhältnis der Schenker und der Beschenkte zueinander stehen:

Wer ist der Beschenkte?FreibetragSteuerklasse
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner500.000 EUR1
Kinder400.000 EUR1
Enkelkinder200.000 EUR1
Eltern, Urenkel und Großeltern100.000 EUR1
Geschwister, Nichten und Neffen20.000 EUR2
Freunde bzw. nicht Verwandte20.000 EUR3

Tipp:

Eine Schenkung kannst du alle 10 Jahre tätigen. Der Freibetrag ist 10 Jahre nach einer vergangenen Schenkung wieder vollständig verwendbar.

Wo du Unterstützung für Schenkungsverträge erhältst

Im Internet findest du viele Vorlagen und Tipps für Schenkungsverträge. Wenn allerdings große Geldbeträge, Autos oder gar Immobilien und Grundstücke verschenkt werden sollen, raten wir dir, dich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kennt sich mit der entsprechenden Sachlage bestens aus und kann dir beratend zur Seite stehen. Außerdem sorgt er dafür, dass deine Wünsche oder Auflagen im Vertrag rechtssicher festgehalten werden (beispielsweise Rückabwicklungsklauseln oder die Einräumung eines Nießbrauch-Rechts) und beachtet die Möglichkeiten von Steuereinsparungen und von Einflüssen des Erbrechts.

Jetzt rechtlich absichern und die Schenkung durchführen!

Eine Schenkung kann grundsätzlich von jedermann erhalten oder getätigt werden. Es handelt sich um ein zweiseitiges Rechtsgeschäft ohne Leistungsaustausch. Das Schenkungsversprechen muss notariell beurkundet werden, wobei das Fehlen einer Beurkundung nachträglich durch die Übertragung geheilt werden kann. In bestimmten Fällen kannst du eine Schenkung auch widerrufen. Beachte aber unbedingt die Freibeträge, damit du keine Schenkungssteuer bezahlen musst. Wenn es später zu Streitigkeiten bzgl. der Schenkung kommen sollte, sichert der Vertrag dich rechtlich ab.

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