Die wichtigsten Unternehmensformen – so kannst du gründen!

September 6, 2022
Lesezeit: 6 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Wer sich selbstständig machen und ein Unternehmen gründen möchte, sollte sich schon sehr früh mit der Wahl der passenden Rechtsform beschäftigen. Allein in Deutschland gibt es mehr als 15 Rechtsformen, die sich teilweise stark voneinander unterscheiden und alle ihre Vor- und Nachteile mit sich bringen. Doch welche Unternehmensform ist denn jetzt die richtige und worauf musst du achten? In diesem Beitrag stellen wir dir die verfügbaren Unternehmensformen dazu genauer vor.

Warum gibt es verschiedene Unternehmensformen?

Um die Entscheidung für eine Unternehmensform wirst du im Zuge deiner Gründung kaum herumkommen. Insbesondere zu Beginn kann es schwierig sein, den Überblick bei all den Rechtsformen zu behalten. Teilweise gibt es starke Unterschiede, teilweise ähneln sie sich aber auch in vielen Bereichen. Prinzipiell kannst du die Unternehmensformen je nach Umfang und Tätigkeit in mehrere Kategorien einordnen: 

  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Kapitalgesellschaften
  • Mischformen
  • Sonstige

Die Unternehmensformen für Gründer im Detail 

Bei rund 15 unterschiedlichen Unternehmensformen in Deutschland ist es gar nicht so einfach, die passende zu finden. Die Gründung einiger Rechtsformen ist dabei deutlich einfacher als bei anderen. Dennoch solltest du deine Entscheidung nicht nur davon abhängig machen. Zwar kannst du auf Grundlage des Umwandlungsgesetzes eine spätere Rechtsformänderung prinzipiell durchführen, je nach Ausgangslage und gewünschter Unternehmensform ist das aber gar nicht so einfach. Besser ist es zu diesem Zweck, du informierst dich im Vorfeld über die Vor- und Nachteile. 

Das Einzelunternehmen 

Das Einzelunternehmen ist die gebräuchlichste Rechtsform in Deutschland. Wie der Name es schon sagt, wird sie von einer einzelnen Person gegründet. Die Eintragung ins Handelsregister ist freiwillig und es ist auch kein Gang zum Notar nötig. Als Freiberufler musst du dich lediglich ans Finanzamt wenden, als Gewerbetreibender musst du allerdings ein Gewerbe anmelden. Beachten solltest du allerdings, dass du als Einzelunternehmer mit deinem gesamten Vermögen haftest. 

Mindestzahl der Gründer1
HaftungsumfangUnbeschränkt
StammkapitalNicht nötig
Steuer-ArtenGewerbesteuer, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer
GründungsablaufGewerbeanmeldung

Die Offene Handelsgesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft (OHG) zählt zu den Personengesellschaften und besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern. In der Regel wird ein schriftlicher Vertrag zur Gründung ausgearbeitet, es genügt aber auch eine mündliche Vereinbarung. Die OHG eignet sich besonders dann, wenn du ein Handelsunternehmen gründen möchtest. Im Gegensatz zum Einzelunternehmen musst du diese Unternehmensform ins Handelsregister eintragen lassen. 

Mindestzahl der Gründer2
HaftungsumfangGesamtschuldnerische Haftung
StammkapitalNicht nötig
Steuer-ArtenGewerbesteuer, Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer
GründungsablaufGesellschaftsvertrag ohne notarielle Beglaubigung, Gewerbeanmeldung, Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister

Die Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft (KG) kommt heutzutage kaum noch vor. Das Besondere an dieser Form ist, dass sie aus zwei unterschiedlichen Gesellschaftergruppen besteht, den Kommanditisten, die finanziell am Unternehmen beteiligt sein können, und den Komplementären, die über das alleinige Entscheidungsrecht verfügen und mit ihrem Privatvermögen haften. Der Kommanditist übernimmt in der Regel die Kontrollfunktion und ist in seiner Haftung beschränkt.

Mindestzahl der Gründer2 (1 Kommanditist und 1 Komplementär)
HaftungsumfangKommanditist: beschränkt, Komplementär: nicht beschränkt
StammkapitalNicht nötig, aber Kommanditeinlage für Kommanditisten
Steuer-ArtenGewerbesteuer, Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer
GründungsablaufGesellschaftsvertrag mit notarieller Beglaubigung, Gewerbeanmeldung, Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister

Die Stille Gesellschaft

Die Stille Gesellschaft gilt als Sonderform einer Personenvereinigung. Hier beteiligt sich eine Person mit ihrem Vermögen oder geldwerten Sachleistungen an einem Unternehmen, ohne an der Geschäftsführung beteiligt zu sein. Diese Person wird auch als stiller Gesellschafter bezeichnet und erhält für ihre Einlage einen Anteil des Gewinns. Die stille Gesellschaft kann ohne weitere Vereinbarung gegründet werden und es können mehrere stille Gesellschafter beteiligt sein.

Mindestzahl der Gründer
HaftungsumfangUneingeschränkt für Geschäftsinhaber, der stille Gesellschafter haftet in Höhe seiner Einlage
StammkapitalKapital durch stillen Gesellschafter
Steuer-ArtenGewerbesteuer, Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer
GründungsablaufGesellschaftsvertrag in der Regel ohne notarielle Beglaubigung, außer es werden Grundstücke als Sachleistung miteinbezogen

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entsteht aus dem Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern, die entweder natürliche oder juristische Personen sind. Die GbR ist auch unter dem Namen BGB-Gesellschaft bekannt und wird häufig bei Zusammenschlüssen genutzt, die kein Handelsgewerbe sind. Es muss also nicht zwingend ein wirtschaftlicher Zweck dahinterstehen. Die Unternehmensform wird häufig für Gemeinschaftspraxen oder Sozietäten gewählt. 

Mindestzahl der Gründer
HaftungsumfangNicht beschränkt, Haftung auch mit Privatvermögen
StammkapitalNicht benötigt
Steuer-ArtenGewerbesteuer, Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer
GründungsablaufGewerbeanmeldung, Gesellschaftsvertrag ohne notarielle Beglaubigung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der gängigsten Unternehmensformen in Deutschland und erfordert ein Mindestkapital von mindestens 25.000 Euro. Zwar ist die Gründung aufwändig und die Unternehmensform muss ins Handelsregister eingetragen werden, dafür profitierst du von einer beschränkten Haftung. Als Gesellschafter können beliebig viele Personen auftreten, sie kann aber auch von nur einer Person gegründet werden. 

Mindestzahl der Gründer1
HaftungsumfangBeschränkt
StammkapitalMindestens 25.000 Euro
Steuer-ArtenGewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer
GründungsablaufGesellschaftsvertrag mit notarielle Beglaubigung, Gewerbeanmeldung, Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister

Die Unternehmergesellschaft

Die Unternehmensgesellschaft (UG) ist noch eine recht neue Unternehmensform. Sie wird umgangssprachlich auch Mini-GmbH genannt, da hier dasselbe Recht angewendet wird und auch die Haftung nicht über das Privatvermögen der Gesellschafter hinausgeht. Die Haftung beschränkt sich also auf das UG-Geschäftsvermögen. Im Gegensatz zur GmbH kann die Unternehmensgesellschaft bereits mit einem Mindestkapital von nur einem Euro gegründet werden. 

Mindestzahl der Gründer1
HaftungsumfangBeschränkt
StammkapitalMindestens 1 Euro
Steuer-ArtenGewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer
GründungsablaufWie GmbH

Die GmbH und Co. KG

Hier mischen sich zwei Rechtsformen – die GmbH und die KG. Sie besteht aus einer GmbH und mindestens einer natürlichen Person. In den meisten Fällen tritt die GmbH als Komplementärin auf, die Gesellschafter sind die Kommanditisten. Das hat den Vorteil, dass die Haftung der Komplementär-GmbH auf das Stammkapital begrenzt ist. Das persönliche Vermögen der Gesellschafter ist nicht betroffen. Sie haften lediglich mit der eingebrachten Pflichtsumme. 

Mindestzahl der Gründer2 (ein persönlich haftender Gesellschafter und ein Teilhaber)
HaftungsumfangBeschränkt
StammkapitalMindestens 25.000 EUR
Steuer-ArtenGewerbesteuer, Einkommens- und Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer
GründungsablaufGesellschaftsvertrag mit notarieller Beglaubigung, Gewerbeanmeldung, Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister

Die aktienbasierte Kommanditgesellschaft

Die aktienbasierte Kommanditgesellschaft (KGaA) ist eine Mischform aus Kommanditgesellschaft und Aktiengesellschaft (AG). Im Vergleich zur AG verfügt sie über mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter als Komplementär sowie einer beliebigen Anzahl an Kommanditaktionären. Die Unternehmensform eignet sich besonders für Unternehmen, die auf Fremdfinanzierung angewiesen sind, ihre Geschäftsführung und Entscheidungskompetenz allerdings nicht verlieren möchten. 

Mindestzahl der Gründer1
HaftungsumfangUnbeschränkt (Komplementäre), beschränkt in Höhe ihrer Einlage (Kommanditisten)
StammkapitalMindestens 50.000 EUR
Steuer-ArtenGewerbesteuer, Einkommens- und Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer
GründungsablaufZeit- und kostenintensiv, Satzung mit notarieller Beglaubigung

Die Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) ist aus bürokratischer Sicht besonders schwierig zu gründen, da sie die Organe Aufsichtsrat, Vorstand sowie Hauptversammlung voraussetzt und einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag benötigt. Die Besonderheit ist die Verteilung der Geschäftsanteile in Form von Aktien an die Aktionäre. Aufgrund der hohen Auflagen zur Gründung entscheiden sich sehr wenige Gründer für die AG als Unternehmensform. 

Mindestzahl der Gründer1
HaftungsumfangBeschränkt
StammkapitalMindestens 50.000 Euro
Steuer-ArtenGewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer
GründungsablaufGesellschaftsvertrag mit notarieller Beglaubigung, Gewerbeanmeldung, Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister

Die eingetragene Genossenschaft

Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine Kapitalgesellschaft, an der mindestens drei Gründer beteiligt sein müssen. Sie eignet sich besonders für mehrere Gründer oder Kooperationen zwischen Mittelständlern und fungiert als juristische Person. Die eG findet sich häufig bei Banken, in der Landwirtschaft, als Bau,- Konsum-, Absatz- oder Produktionsgenossenschaft. Ähnlich wie bei einer AG erwerben die Mitglieder Anteile an der Genossenschaft. 

Mindestzahl der Gründer3
Haftungsumfangbeschränkt
StammkapitalNicht benötigt
Steuer-ArtenGewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer
GründungsablaufSchriftliche Satzung (Statut) wird zur Gründung benötigt

Wie sich die Gründung je nach Unternehmensform unterscheidet

Zwar solltest du die Wahl der Rechtsform nicht von der Einfachheit der Gründung abhängig machen, dies kann jedoch mitunter das Zünglein an der Waage sein. Denn der Gründungsablauf einer OHG ist beispielsweise deutlich einfacher als der einer GmbH oder AG. Die Wahl der Unternehmensform beeinflusst außerdem, wie risikoreich deine Geschäfte werden. Als Gründer einer Personengesellschaft haftest du beispielsweise mit deinem Privatvermögen. Daher solltest du dir vor der Gründung ein paar wichtige Fragen stellen:

  • Möchtest du allein oder im Team gründen?
  • Ist Startkapital vorhanden, das du einsetzen möchtest?
  • Wie hoch sollte der bürokratische Aufwand sein?
  • Wie schnell soll das Unternehmen starten?
  • Wie risikoreich ist die Geschäftsidee?

Tipp:

Du kannst deine Unternehmensform auch nachträglich noch ändern. Allerdings kann nicht jede Rechtsform ohne Probleme in eine andere Form geändert werden.

Warum sich eine Gründungsberatung lohnen kann

Am Anfang einer Unternehmensgründung warten viele Herausforderungen auf dich. Nicht zuletzt die Frage nach der passenden Unternehmensform sollte gut überlegt sein. Schließlich soll aus deiner Geschäftsidee am Ende ein erfolgreiches Unternehmen werden. Gründerberater ebnen den Weg in die Selbstständigkeit. Sie unterstützen dich bei der Erstellung eines sinnvollen und zielgerichteten Businessplans sowie einer Geschäftsidee, beraten dich in Sachen Finanzierung, Fördermöglichkeit, Steuern und Recht, Personalführung sowie Marketing. In vielen Fällen endet nach erfolgreicher Finanzierung die Zusammenarbeit mit einem Gründungsberater, andere begleiten dich aber auch danach noch auf deinem Weg, wenn du es brauchst.

Erfahre mehr über eine gelungene Unternehmensgründung!

Wenn du die passende Unternehmensform für dich gefunden hast, bist du deinem Ziel, ein Unternehmen aufzubauen, einen großen Schritt nähergekommen. Häufig ist eine Gründung nicht ganz günstig und je nach Unternehmensform musst du einiges an Startkapital mitbringen. Trifft das auch auf deine gewünschte Rechtsform zu, können wir dir unseren Artikel zu den unterschiedlichen Finanzierungsarten nur wärmstens ans Herz legen, um deine Gründung erfolgreich umzusetzen.

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