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Ob PKW, Maschine oder sogar eine ganze Halle: Alle Güter sind nur über eine gewisse Zeitspanne lang nutzbar. Oftmals werden Wirtschaftsgüter bereits in dem Jahr, in dem sie angeschafft wurden, vollständig abgeschrieben. In einigen Fällen verteilt sich die Abschreibungsdauer jedoch über einen längeren Zeitraum, sodass der Anschaffungspreis auf mehrere Jahre verteilt wird. Welche Vorgaben es gibt und was du beachten musst, erfährst du hier.
Abschreibung nach Nutzungsdauer
Was jeder aus seinem Privatleben kennt, spielt auch in der Wirtschaft eine große Rolle: Güter werden erworben, erfüllen ihren Zweck und verlieren nach einer gewissen Zeit ihren ursprünglichen Zustand. Sie veralten, verschleißen und verlieren dadurch an Wert – was dementsprechend in der Buchführung abgeschrieben wird.
In der Buchhaltung wird der ursprüngliche Kaufpreis durch Abschreibung auf die Periode verteilt, wobei dafür zwei Methoden zur Auswahl stehen:
- Lineare Abschreibung
Die Anschaffungskosten werden gleichmäßig auf die Jahre verteilt, die für die Abschreibungsdauer geschätzt werden.
- Degressive Abschreibung
Ein festgelegter Prozentsatz wird vom Kaufpreis regelmäßig abgezogen, sodass immer kleinere Raten entstehen.
Liegt der Anschaffungswert eines Gutes netto unter 410 Euro, so kann es als geringfügiges Wirtschaftsgut in einer Rate abgeschrieben werden. Das hat vor allem in umsatzstarken Jahren eine kürzere Abschreibungsdauer zur Folge und somit eine geringere Steuerbelastung.
Liegen die Kosten zwischen 150 und 1.000 Euro, kann eine Poolabschreibung vorgenommen werden, indem ein Sammelposten gebildet wird. Abschreibungen mindern den Gewinn deines Unternehmens und somit auch die Höhe der Steuern, die du an das Finanzamt abführen musst.
AfA-Tabelle: Abschreibung nach Nutzungsdauer
Um die gewöhnliche Nutzungsdauer der Güter zu bestimmen, kann die Abschreibungsdauer den AfA-Tabellen entnommen werden. Die Abkürzung steht dabei für “Absetzung für Abnutzung”. Dabei gibt es neben zahlreichen branchenspezifischen Tabellen auch eine für allgemein verwendbare Anlagegüter. Diese stellt die Abschreibungsdauer folgender Objekte dar:
- Unbewegliches Anlagevermögen
- Grundstückseinrichtungen
- Betriebsanlagen allgemeiner Art
- Fahrzeuge
- Bearbeitungsmaschinen und Verarbeitungsmaschinen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
Eine letzte Kategorie enthält alle sonstigen Anlagegüter wie beispielsweise Reinigungsgeräte oder Kühlschränke. Dabei handelt es sich immer um Wirtschaftsgüter, die neu erworben werden – für gebrauchte Güter existieren keine Tabellen und somit auch keine allgemeinen Regeln.
Beispiel für die Abschreibungsdauer
Erwirbst du für dein Unternehmen einen PKW und schreibst ihn linear ab, so musst du eine Abschreibungsdauer von sechs Jahren berechnen. Somit wird pro Jahr ein Anteil von rund 16,6 % abgeschrieben.
Sollte der Anschaffungspreis des PKW 24.000 Euro netto betragen, verteilt man diesen Wert auf die sechs Jahre der Abschreibungsdauer und erhält einen jährlichen Betrag von 4.000 Euro.
Schätzwerte der Abschreibungsdauer
Zusätzlich zur allgemeinen Tabelle hat das Bundesministerium für Finanzen auch zahlreiche AfA-Tabellen anfertigen lassen, die branchenspezifische Werte auflistet. Dieser Abschreibungszeitraum ist jedoch nicht verbindlich und kann als Richtwert verwendet werden, falls die eigene geschätzte Abschreibungsdauer abweichen sollte. Ein kürzerer Satz darf verwendet werden, wenn:
- die Maschine oft und stark beansprucht wird.
- die Wartung und Pflege schwer ist.
- es sich um ein altes Modell handelt.
Auch bei gebrauchten Gütern ist eine kürzere Abschreibungsdauer anzusetzen. Diese ist jedoch schwerer nachzuweisen und durchzusetzen als eine verlängerte Dauer. Wenn du jedoch über Erfahrungswerte verfügst, ist eine Abweichung von der AfA-Tabelle leichter möglich.
Grundsätzlich kann man für die Abschreibung von Immobilien eine Dauer annehmen, die zwischen 20 und 30 Jahren liegt. Bei Maschinen und Anlagen beträgt die Abschreibungsdauer meistens zwischen fünf und acht Jahren.
Welche Art der Nutzungsdauer liegt vor?
Die technische Nutzungsdauer gibt den Zeitraum ein, wie lange ein Wirtschaftsgut aufgrund seiner erwarteten Lebenszeit genutzt werden kann. So ist der zuvor erwähnte PKW nach sechs Jahren aus technischer Sicht “verbraucht” und kann den Anforderungen nicht mehr in vollstem Umfang gerecht werden.
Software oder moderne Technologien werden meist nach der wirtschaftlichen Abschreibungsdauer gewertet. Ein Bildbearbeitungsprogramm aus dem Jahr 2005 könnte sicherlich auch heute noch genutzt werden, es ist jedoch mittlerweile veraltet und nicht auf dem neusten Stand. Für eine effektivere Arbeit ist ein Update oder der Erwerb eines neueren Produkts notwendig.
Eine rechtliche Dauer der Nutzung liegt bei Verträgen oder Lizenzen vor, die aufgrund ihrer Inhalte eine bestimmte Laufzeit besitzen. So kann ein Mietvertrag Auswirkung auf die Dauer der Abschreibung haben.