Bilanz – Was ist die Bilanz und wer braucht eine?

Januar 13, 2021
Lesezeit: 3 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Für größere Unternehmen und Kaufleute gehört die Erstellung der Bilanz zu den alljährlichen Pflichten. Die meisten beauftragen hierfür einen Steuerberater, was jedoch nicht zwingend erforderlich ist. Die Bilanz bildet quasi das Herz der doppelten Buchhaltung und gibt einen Überblick über die Vermögensbestandteile sowie die Herkunft des Kapitals eines Unternehmens. Wer benötigt eine Bilanz, was umfasst sie und worauf muss man achten?

Was ist eine Bilanz?

Die Bilanz stellt zu einem bestimmten Stichtag die Vermögensgegenstände eines Unternehmens den Kapitalgegenständen gegenüber. Nach dem deutschen Handelsgesetzbuch ist die Bilanz – neben der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) – ein Hauptbestandteil des Jahresabschlusses eines Unternehmens. Die Bilanz gibt also einen Überblick über Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) eines Unternehmens. So weißt du einerseits, wie sich dein Betrieb im Laufe eines Jahres entwickelt hat und hast andererseits eine Grundlage für künftige geschäftspolitische Entscheidungen. Ob für ein Unternehmen oder einen Selbständigen eine Bilanzierungspflicht besteht, ist von mehreren Faktoren abhängig.

Wer ist bilanzierungspflichtig?

Nicht jeder Unternehmer muss eine Bilanz erstellen. Freelancer und Unternehmer ohne Gewerbebetrieb sowie Kleingewerbetreibende mit einem Jahresumsatz unter € 600.000,-- benötigen in der Regel nur eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung für ihre Gewinnermittlung. Es ist gesetzlich genau geregelt, wer zwingend bilanzierungspflichtig ist. Folgende Rechtsformen müssen ihren Jahresabschluss mit Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz ermitteln:

  • Kaufmann im Sinn des HGB
  • Personengesellschaften (zB. OGH, KG)
  • Kapitalgesellschaften (zB. GmbH, AG)

Funktionen einer Bilanz

Prinzipiell erfüllt der bilanzielle Abschluss drei Funktionen:

  • Die Informationsfunktion dient einerseits dir als Kaufmann zur Selbstinformation über den Erfolg deines Betriebes. Andererseits bietet sie auch interessierten Dritten die Möglichkeit aktuelle Informationen über die Vermögenslage deines Unternehmens zu erhalten.
  • Durch die Dokumentationsfunktion werden die vom Unternehmen getätigten Geschäfte nachvollziehbar und nachprüfbar. Durch die Aufstellung von Vermögen und Kapital kann auch die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überprüft werden.
  • Schlussendlich kann mit der Gewinnermittlungsfunktion der Gewinn oder Verlust in einer bestimmten Periode ermittelt werden.

Für die Erstellung einer Bilanz gibt es festgelegte rechtliche Vorgaben, die allerdings auch einen gewissen Gestaltungsspielraum belassen. Aus diesem Grund können zwei Betriebe, deren Bilanz auf den ersten Blick "gleich gut" aussieht, durchaus verschieden stark sein. Für die Beurteilung eins Unternehmens stellt die Bilanz kein absolutes Maß dar, da keine Aufstellung alle drei Funktionen perfekt erfüllen kann. Zudem ist der bilanzielle Abschluss immer nur eine Momentaufnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Aufbau der Bilanz - Aktiva und Passiva geben einen Überblick

Der § 266 des HGB regelt den Aufbau der Bilanz in Kontenrahmen. Gemäß der doppelten Buchführung ist die Bilanz in zwei Spalten, in Aktiva und Passiva oder auch Soll und Haben, geteilt. Dabei entspricht die linke Seite dem Soll bzw. den Aktiva und die rechte Seite dem Haben oder auch Passiva. Dabei zeigen dir die Aktiva die Vermögenswerte (Anlage- und Umlaufvermögen) und die Passiva das Kapital (Eigenkapital und Fremdkapital) eines Unternehmens. Beide Seiten einer Bilanz müssen immer ausgeglichen, also in der Waage sein. Die Summe aller Habenwerte, somit aller Aktiva, wird als Bilanzsumme bezeichnet. In einer korrekt ausgeführten Aufstellung entspricht die Bilanzsumme immer genau dem Wert der Habenseite, also der Passiva.

Zu den Aktiva gehören das Anlagevermögen, wie Grundstücke, Bürogebäude und -ausstattung, Fahrzeuge, Maschinen oder ähnliches und das Umlagevermögen. Hierzu zählen neben Bargeld und dem Vermögen auf Bankkonten beispielsweise Materialien, die laufend verbraucht werden.

Zu den Passiva zählen das Eigen- und das Fremdkapital, wobei das Fremdkapital in de Bilanz unter dem Eigenkapital angeführt wird.

Bilanz
AktivaPassiva
A Anlagevermögen
I Immaterielle Vermögensgegenstände
II Sachanlagen
III Finanzanlagen
B Umlaufvermögen
I Vorräte
II Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
III Wertpapiere des Umlaufvermögens
C Rechnungsabgrenzungsposten
D Aktive latente Steuern
E Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Verrechnung des Vermögens
A Eigenkapital
I Gezeichnetes Kapital
II Kapitalrücklage
III Gewinnrücklage
IV Vortrag von Gewinn und Verlust
V Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
B Rückstellungen
C Verbindlichkeiten
D Rechnungsabgrenzungsposten
E Passive latente Steuern

Eröffnungsbilanz und Schlussbilanz

Bei der Gründung eines bilanzierungspflichtigen Unternehmens oder zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres, erstellt du eine Eröffnungsbilanz. Gleiches gilt bei einem Unternehmenskauf oder einer Umwandlung der Rechtsform, beispielsweise eines Einzelunternehmens in eine GmbH. Grundlage für die Eröffnungsbilanz ist die Inventur, also die Auflistung von Vermögen, Schulden und Kapital des Unternehmens. Für die Erstellung einer Eröffnungsbilanz empfiehlt sich die Beiziehung eines erfahrenen Steuerberaters. Am Ende des Geschäftsjahres werden wiederum die Vermögenswerte des Unternehmens im Rahmen einer Inventur bestimmt und sodann die Schlussbilanz erstellt. Die Differenz des Betriebsvermögens aus der Schlussbilanz und der Eröffnungsbilanz ergibt den Gewinn des Unternehmens während eines Geschäftsjahres. Die Jahresbilanz ist, gemeinsam mit der dazugehörigen Gewinn- und Verlustrechnung, Teil des Jahresabschlusses.

Ähnliche Beiträge

Ein Projekt der RIK JAMES Media GmbH.
magnifiercrossmenuarrow-right