Umsatzsteuernachzahlung: Alles was du wissen musst

Januar 31, 2022
Lesezeit: 3 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Grundsätzlich sollte eine Umsatzsteuernachzahlung bei korrekter Abgabe der Voranmeldungen ans Finanzamt und der Steuervorauszahlungen vermeidbar sein. Dennoch kennen viele Unternehmer die Umsatzsteuernachzahlung leider nur zu gut. Doch wie kommt es überhaupt zu einer Umsatzsteuernachzahlung? Wir erklären dir, warum es zu einer Nachzahlung kommen kann, welche Fristen du bei einem Steuerbescheid beachten musst und wie du jetzt am besten agieren solltest.

 

Definition: Umsatzsteuernachzahlung

Mit rund 30 % des gesamten Steueraufkommens Deutschland zählt die Umsatzsteuer zu den wichtigsten Steuern im Land. Gleichgültig, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung verkauft wird, die Umsatzsteuer fällt so gut wie immer an.

Als Unternehmer oder Selbständiger musst du, sofern du nicht umsatzsteuerbefreit bist, monatliche Voranmeldungen oder zumindest einmal jährlich die Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben. Die Umsatzsteuer berechnet sich in der Regel aus deinem Vorjahresumsatz und wird im Voraus – als Umsatzsteuervorauszahlung – an das Finanzamt überwiesen. Erweisen sich die Umsatzsteuervorauszahlungen, aus welchen Gründen auch immer, im Nachhinein als zu niedrig, kommt es zu einer Umsatzsteuernachzahlung.

Wen betrifft eine Umsatzsteuernachzahlung?

Eine mögliche Umsatzsteuernachzahlung trifft dich natürlich nur, wenn du auch umsatzsteuerpflichtig bist. In der Praxis sind das alle Unternehmer sowie Selbständige, die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Achtung auch unselbständig Erwerbstätige, die zusätzlich ein selbständiges Einkommen erzielen, sind unter Umständen umsatzsteuerpflichtig. Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer und Selbständigen müssen je nach Höhe des Umsatzes monatlich oder vierteljährlich Voranmeldungen mit der ermittelten Umsatzsteuer an das Finanzamt machen. Bei einer jährliche Zahllast bis € 1.000,-- sind keine Voranmeldungen erforderlich, hier genügt dem Finanzamt eine Umsatzsteuerjahreserklärung.

Mögliche Gründe für eine Umsatzsteuernachzahlung

  • Die Vorauszahlungen berechnen sich immer aus dem Steuerbescheid des Vorjahres. Bei großen Schwankungen im jährlichen Umsatz kann es daher immer wieder passieren, dass du zu viel oder zu wenig Steuern bezahlt hast. In solchen Fällen kommt es zu einer Rückzahlung von Seiten des Finanzamtes oder eben zu einer Umsatzsteuernachzahlung.
  • Ebenso kommt es zu Nachzahlungen, wenn du als Kleinunternehmer umsatzsteuerbefreit bist und dein Unternehmen im Laufe des Jahres über die Umsatzschwelle von € 17.500,-- kommt. In diesem Fall verlierst du deinen Kleinunternehmerstatus und musst mit einer Umsatzsteuernachzahlung rechnen.
  • Solltest du neben deinen Einkünften aus dem Unternehmen zusätzliche Einkünfte, wie beispielsweise Mieteinkünfte, erzielen, musst du dies in deiner Steuererklärung anführen. Vergessene Einkünfte können zu hohen Umsatzsteuernachzahlungen führen, wenn solche Fehler entdeckt werden. Steuerbescheide mit hohen Nachzahlungen, die durchaus auch mehrere Jahre zusammenfassen können, sind hier leider keine Seltenheit.

Welche Fristen gibt es bei einer Umsatzsteuernachzahlung?

Sobald dir ein Steuerbescheid mit einer Umsatzsteuernachzahlung zugestellt wird, solltest du in irgendeiner Form reagieren. Grundsätzlich ist die Nachzahlung binnen einer Frist von einem Monat zu begleichen. Die genaue Fälligkeit sowie der Betrag der Umsatzsteuernachzahlung ist im Steuerbescheid angeführt, eine gesonderte Zahlungsaufforderung bekommst du nicht.

Sollte deiner Meinung nach ein Fehler vorliegen, kannst du binnen einem Monat eine Klage einreichen.

Aufschub und Zinsen

Wie bereits erwähnt, musst du die Nachzahlung laut Steuerbescheid innerhalb eines Monats an das Finanzamt überweisen. Bei Überschreiten der Frist verrechnet die Behörde Strafzinsen, meist werden 6 % Zinsen p.a. verrechnet.

In der Regel muss die Umsatzsteuernachzahlung in einer Zahlung getätigt werden. Sollte dir das nicht möglich sein, kannst du um eine Stundung ansuchen. Sofern deinem Aufschub stattgegeben wird, kannst du die Nachzahlung in maximal 12 Monatsraten, mit monatlich 0,5 % Zinsen, bezahlen

Ähnliche Beiträge

Ein Projekt der RIK JAMES Media GmbH.
magnifiercrossmenuarrow-right