Die Soll-Versteuerung – wie funktioniert sie im Detail?

Mai 20, 2022
Lesezeit: 2 Minuten

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Wenn es um die Form deiner Besteuerung geht, hast du in einigen Fällen die Option, dich zwischen der Ist-Versteuerung und der Soll-Versteuerung zu entscheiden. Dabei ist die Soll-Versteuerung die Grundlage, während eine andere Besteuerungsform nur unter bestimmten Umsatzgrenzen gewählt werden kann. Doch wie genau funktioniert die Soll-Versteuerung und welche Anforderungen sind dabei für dein Unternehmen zu beachten? Direkt hier bringen wir dir die Soll-Versteuerung näher.

Darauf kommt es bei der Soll-Versteuerung im Alltag an

Solange die Soll-Versteuerung für dein Unternehmen gilt, wird die Umsatzsteuer unmittelbar nach der Fälligkeit einer Rechnung bezahlt. Für das Finanzamt zählt dadurch das Datum der Rechnung und nicht der Zeitpunkt des wirklichen Zahlungseingangs. Wird am 28. April eine Rechnung mit 1.500 Euro plus 285 Euro Umsatzsteuer erstellt, muss diese auch für den März korrekt abgeführt werden.

In der Regel können die Daten für die Umsatzsteuer dann bis zum 10. Tag des Folgemonats direkt an das Finanzamt übermittelt werden. Anschließend bucht sich das Finanzamt die jeweiligen Beträge in den meisten Fällen durch eine vergebene Einzugsermächtigung ab. Konkret würde dies bedeuten, die 285 Euro aus der im April erstellten Rechnung, werden bis Mitte Mai von deinem Konto abgebucht. Ob dein Kunde bis dahin wirklich die Rechnung beglichen hat, ist dabei nicht mehr von Bedeutung.

Die gängigsten Voraussetzungen für die Soll-Versteuerung

Für die Soll-Versteuerung gibt es grundsätzlich keine Voraussetzungen. Jedes Unternehmen wird der Form der Soll-Versteuerung zunächst automatisch zugerechnet. Solltest du zur Ist-Versteuerung für dein Unternehmen wechseln wollen, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So haben Freiberufler zwar immer die Chance für einen Wechsel, Einzelunternehmer und GbRs müssen jedoch die Grenzen von 60.000 Euro Gewinn oder 600.000 Euro Umsatz im Jahr beachten. Wer die Möglichkeit hat, von der Soll-Versteuerung zur Ist-Versteuerung zu wechseln, sollte dies auch tun.

So lässt sich die Soll-Versteuerung von der Ist-Versteuerung abgrenzen

Der gängigste Unterschied ist, dass die Soll-Versteuerung bei Zahlungsausfällen oder Verzögerungen deiner Kunden schnell zur finanziellen Belastung werden kann. Vor allem bei hohen Summen für neue Aufträge leidet dadurch die Liquidität deines Unternehmens. Wer einen Wechsel von der Soll- zur Ist-Versteuerung arrangieren kann, wird somit unabhängig von der Zahlungsdauer seiner Kunden. Dann muss die Umsatzsteuer auch erst nach vollständiger Begleichung der Rechnung gezahlt werden.

Lass dich daher regelmäßig von deinem Steuerberater informieren, welche Besteuerung sich für dich nach dem UStG am ehesten anbietet. Bereits die Form der Versteuerung kann mit der Zeit zu einer deutlich höheren Leistungsfähigkeit für dein Unternehmen führen. Bei der Soll-Versteuerung wird die Umsatzsteuervoranmeldung hingegen zum echten Risiko, wenn Rechnungen nicht beglichen sind.

Erfahre jetzt mehr über die Formen der Versteuerung!

Wenn die Steuer für die Liquidität deines Unternehmens bisher problematisch ist, solltest du über einen Wechsel von der Soll-Versteuerung zur Ist-Versteuerung nachdenken. In diesem Fall müsstest du die Umsatzsteuer erst dann bezahlen, wenn die Einnahmen wirklich auf dem Konto eingegangen sind. Dies gilt Monat für Monat, ohne dass die Ausstellung einer Rechnung bereits zu Verpflichtungen führt. Solltest du mehr zur Ist-Versteuerung erfahren wollen, dann lies gerne direkt hier weiter.

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