Die bekanntesten Abschreibungsarten – so gehst du vor!

August 9, 2022
Lesezeit: 5 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Jedes Unternehmen ist im Besitz von Vermögensgegenständen, mit Sicherheit auch deines. Das können z. B. Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge oder Rechentechnik sein. Alle diese Gegenstände verlieren mit der Zeit an Wert. Das liegt zum einen daran, dass sie benutzt werden und somit verschleißen, aber auch weil sich die Technik ständig ändert und weiterentwickelt wird. Du willst wissen, was das für dich bedeutet? Welche Gegenstände du abschreiben musst und welche Möglichkeiten es dafür gibt?  Wir erklären dir alles Grundlegende in unserem Ratgeber.

In diesen Fällen ist eine Abschreibung wichtig für dich

Wenn dein Unternehmen Anlagevermögen im Betriebsvermögen ausweist, musst du dich zwingend mit der Abschreibung befassen. Die Vorschriften hierfür kannst du in den §§ 253 und 254 Handelsgesetzbuch (HGB) nachlesen. Auch das Einkommenssteuergesetz (EStG) schreibt dir in den §§ 7 – 7i vor, wann du Abschreibungen vornehmen musst.

Da die Abschreibungen monatlich unabhängig von deiner unternehmerischen Tätigkeit anfallen und somit fixe Kosten darstellen, solltest du diese bei deinen Kalkulationen unbedingt mit einbeziehen. Sie wirken sich außerdem gewinn- und somit auch steuermindernd für dich aus. Das Ziel, das du mit einer Abschreibung verfolgst, ist es, den Wert des abzuschreibenden Wirtschaftsgutes entweder auf 0 oder auf einen Restwert zu reduzieren.

Es kann aber auch mal vorkommen, dass du Gegenstände deines Umlaufvermögens abschreiben musst. Dies ist der Fall, wenn z. B. Forderungen uneinbringlich geworden sind oder deine Inventur das Fehlen von Materialien ergeben hat.  Hier handelt es sich um sogenannte außerplanmäßige Abschreibungen. Diese fallen nicht regelmäßig an und es reicht, wenn du sie in deinem Jahresabschluss mit berücksichtigst.

Die unterschiedlichen Arten der Abschreibung

Die Art der Abschreibung ist abhängig davon, was für ein Anlagengut du besitzt oder wie sich dessen Nutzung gestaltet. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen 3 Abschreibungsarten:

  1. Zeitproportionale Abschreibung

Bei der zeitproportionalen Abschreibung entscheidet die Alterswertminderung über die Höhe der Abschreibung. Dies ist die gängigste Abschreibungsart.

  1. Leistungsproportionale Abschreibung

Bei dieser Abschreibungsart ist die verrichtete Leistung entscheidend – diese bemisst sich meistens über Betriebsstunden oder die zurückgelegte Strecke in Kilometern.

  1. Substanzwertabschreibung

Von einer Substanzwertabschreibung spricht man, wenn die Substanz eines Wirtschaftsgutes real abnimmt. Das ist beispielsweise in Bergwerken der Fall, da man dort Materialien abbaut und die vorhandene Restmenge dadurch reduziert.

Zahlreiche Abschreibungsmethoden für dein Unternehmen

Aus den Abschreibungsarten ergeben sich für deine Handelsbilanz verschiedene Abschreibungsmethoden, zwischen denen du wählen kannst. Aus steuerrechtlicher Sicht hast du kein Wahlrecht, denn der § 7 Abs. 1-6 EStG regelt hier klar, welche Methode für welches Wirtschaftsgut zulässig ist. Warum du zwei Bilanzen in deinem Unternehmen brauchst und worin der Unterschied liegt, erklären wir dir hier.

Die verschiedenen Abschreibungsmethoden sollen dabei die unterschiedlichen Arten der Wertminderung in deiner Unternehmensbilanz möglichst exakt abbilden.  Für die Berechnung einer Abschreibung sind als Startwert immer die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entscheidend. Welche Kosten hierunter fallen, ist im §255 HGB und im § 6 EStG geregelt. Im Folgenden haben wir dir eine Übersicht der wichtigsten Abschreibungsmethoden zusammengestellt:

  1. Lineare Abschreibung

Die lineare Abschreibung ist die wichtigste und hauptsächliche Abschreibungsmethode. Sie wird sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich immer anerkannt.

Bei dieser verteilst du die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gegenstands gleichmäßig auf dessen Nutzungsdauer. Hierbei wird unterstellt, dass sich der abzuschreibende Gegenstand gleichmäßig über seine Nutzungsdauer hinweg abnutzt und somit gleichmäßig an Wert verliert.

  1. Degressive Abschreibung

Bei der degressiven Abschreibung wird ein Prozentsatz zugrunde gelegt, um den sich die Bemessungsgrundlage jährlich verringert. Hierfür dienen im Jahr der Anschaffung die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Ab dem zweiten Jahr wendet man den Prozentsatz dann auf den Restbuchwert des jeweils vorangegangenen Jahres an.  Somit werden die ersten Nutzungsjahre stärker abgeschrieben als die letzten.

Hinweis: Die Abschreibung nach der degressiven Abschreibungsmethode ist aktuell bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2019 und vor dem 1. Januar 2023 angeschafft oder hergestellt worden sind, steuerlich zulässig.

  1. Progressive Abschreibung

Diese Abschreibungsmethode ist aktuell nicht zulässig. Die progressive Abschreibung ist die Umkehrung der degressiven Abschreibung: Hier hast du jährlich steigende Abschreibungsbeträge. Ihr Einsatz kam nur äußerst selten vor und spielte nur in Ausnahmefällen eine Rolle, z. B. bei Anlagen, die erst sukzessive hochgefahren werden mussten.

  1. Kombinierte Abschreibung

Bei dieser Abschreibungsmethode kombinierst du verschiedene Abschreibungsmethoden miteinander, z. B. beginnst du mit der degressiven Abschreibung und nach einer Weile wechselst du zur linearen Abschreibung.

Aktuell ist diese Abschreibungsmethode steuerlich wieder zugelassen, siehe § 7 Abs. 3 EStG. Für dich als Unternehmer hat es den Vorteil, dass du die Kosten früher geltend machen kannst als mit der linearen Abschreibungsmethode und daher in den ersten Nutzungsjahren deine Steuerlast noch mehr senken kannst.

Tipp:

Wechsel am besten in der Periode von der degressiven zur linearen Abschreibung, in welcher der Wert der linearen Abschreibung erstmals den der degressiven Abschreibung übersteigt.

  1. Leistungsbezogene Abschreibung – flexible Abschreibungsmethode

Die Leistungsabschreibung ist zulässig „bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, bei denen es wirtschaftlich begründet ist, die Absetzung für Abnutzung nach Maßgabe der Leistung des Wirtschaftsguts vorzunehmen (§ 7 Abs. 1 Satz 6 EStG).

 Bei dieser Abschreibungsmethode werden also die Anschaffungs- oder Herstellungskosten deines Anlagegenstands in Abhängigkeit von dessen Leistung auf die Nutzungsdauer verteilt. Somit schreibst du deinen Gegenstand nach dessen tatsächlichen Verschleiß ab. Dazu musst du allerdings die genaue Gesamtleistung deiner Maschine kennen.

Wie du die Abschreibung eigenständig berechnen kannst

Die Abschreibungsbeträge zu berechnen, ist kein Hexenwerk und sogar ziemlich einfach. Wir haben für dich je ein Beispiel für die lineare und die degressive Abschreibung gerechnet:

Lineare Abschreibung

Kauf einer Maschine für 60.000 Euro, Nutzungsdauer 5 Jahre

60.000 Euro / 5 Jahre = 12.000 Euro/Jahr Abschreibung

Du kannst also pro Monat 1.000 Euro abschreiben.

Degressive Abschreibung

Kauf einer Maschine für 60.000 Euro, 25% Abschreibung im Jahr

Anschaffungsjahr: 60.000 Euro x 25% = 15.000 Euro/Jahr Abschreibung

Folgejahr: 45.000 Euro x 25% = 11.250 Euro/Jahr Abschreibung

Für das nächste Jahr setzt du nun 33.750 Euro an.

Tipp:

Hast du ein Wirtschaftsgut vollständig abgeschrieben, nutzt es aber weiterhin, musst du es mit einem Euro Restwert in deiner Bilanz weiterführen.

Die wichtigsten Nutzungsdauern zur Abschreibung im Überblick

Die Nutzungsdauer für deine Wirtschaftsgüter kannst du dir nicht aussuchen. Sie sind in der amtlichen „Afa-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter“ festgelegt. Afa heißt Absetzung für Abnutzung. Wir haben für dich ein paar Nutzungsdauern zusammengestellt:

AnlagegüterNutzungsdauer in Jahren
PKW6
PC / Laptops / Notebooks3
Drucker3
Büromöbel13
Kameras7

Solltest du Wirtschaftsgüter haben, die so speziell sind, dass sie in der Afa-Tabelle nicht erwähnt werden, musst du die Nutzungsdauer nachvollziehbar einschätzen. Dokumentiere dabei gut, wie du auf dein Ergebnis gekommen bist. Wenn du mehr über Abschreibungszeiten wissen möchtest, lies unseren Artikel hier.

Warum die Abschreibung auch für Bilanzen relevant ist

Eine Abschreibung hat immer einen Einfluss auf deine Bilanz. So werden durch planmäßige, aber auch außerplanmäßige Abschreibungen Posten der Aktiv- oder Passivseite deiner Bilanz gemindert. Dies hat wiederum eine Auswirkung auf deinen zu versteuernden Gewinn. Je mehr Abschreibungen du nämlich tätigst, desto weniger Gewinn musst du zum Jahresende versteuern.

Geringwertige Wirtschaftsgüter als wichtiger Sonderfall (GWG)

Um als geringwertiges Wirtschaftsgut zu zählen, muss ein Gegenstand des Anlagevermögens selbstständig nutzbar, beweglich und abnutzbar sein. Seine Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegen zwischen 250 Euro und 800 Euro.

Hier hast du zwei Möglichkeiten für das Handling: Du kannst diese GWG sofort vollständig abschreiben und somit als Betriebsausgabe ansetzen. Oder du bildest einen Sammelposten, sprich du sammelst alle GWG im Wirtschaftsjahr, rechnest die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zusammen und schreibst diese Summe gleichmäßig über fünf Jahre ab.

Merke:

Wird die Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr nicht vorgenommen, kannst du sie später nicht mehr nachholen.

Erfahre jetzt mehr über deine Optionen zur Abschreibung!

Eine Abschreibung bildet die Wertminderung deiner Vermögensgegenstände ab. Maßgeblich sind hier immer die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Je nachdem, ob du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist oder nicht, werden diese netto oder brutto angesetzt. Mit Hilfe von Abschreibungen kannst du deinen Gewinn mindern und somit Steuern sparen. Weitere Tipps für deinen Jahresabschluss und wie du sonst noch Steuern sparen kannst, verraten wir dir in unserem Beitrag Jahresabschluss erstellen.

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