Umsatzsteuerbefreiung – wann die Steuerbefreiung möglich ist

Dezember 15, 2022
Lesezeit: 3 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Mit der Umsatzsteuer oder kurz USt kommt jeder ständig in Kontakt – egal ob als Privatperson, Unternehmer oder Freiberufler. Hauptsächlich geht es dabei darum, diese zu bezahlen oder an das Finanzamt abzuführen. Allerdings gibt es laut Umsatzsteuergesetz (UStG) auch Regelungen, die eine Umsatzsteuerbefreiung ermöglichen. Möchtest du wissen, welche Voraussetzungen notwendig sind für eine Steuerbefreiung? In unserem Artikel erklären wir dir alles Wichtige zum Thema.

Was genau ist eine Umsatzsteuerbefreiung?

Dafür gilt es, als Erstes zu verstehen, was die Umsatzsteuer überhaupt ist. Die Umsatzsteuer, auch bekannt als Mehrwertsteuer, ist eine indirekte Verbrauchssteuer, die du auf das Entgelt für deine Lieferungen oder Leistungen erhebst. Dabei gibt es unterschiedliche Steuersätze. In Deutschland gelten 7 % bzw. 19 %. Aufgrund des großen Volumens aus Handel und Industrie stellt die Umsatzsteuer die Haupteinnahmequelle des Staates dar.

Das UStG, genauer gesagt die §§ 4 und 19 des UStG, regeln aber auch, wann eine Umsatzsteuerbefreiung vorgeschrieben bzw. wann sie möglich ist. Wenn diese Paragrafen bei dir Anwendung finden, musst bzw. kannst du auf die Erhebung der Umsatzsteuer deinen Kunden gegenüber verzichten und deine Rechnung Netto gleich Brutto ausstellen.

Gewusst? Laut § 4, Nr. 20a des UstG sind die Umsätze von staatlichen Theatern, Orchestern, Chören und Kammermusikensembles umsatzsteuerbefreit. Auch öffentliche Schulen inklusive Hochschulen und Universitäten sowie berufsbildende Einrichtungen sind ebenfalls umsatzsteuerbefreit.

In diesen Fällen eignet sich die Umsatzsteuerbefreiung

Die korrekte Handhabung der Umsatzsteuer ist immer mit einem gewissen Aufwand verbunden. Zum einen musst du eine monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung des jeweiligen Kalenderjahrs an das Finanzamt abgeben. Hierfür sollte deine Buchführung so aufgestellt sein, dass du deine Entgelte klar von den Umsatzsteuerbeträgen trennen und im besten Fall eine Umsatzsteuerverprobung machen kannst. Danach musst du den errechneten Betrag unverzüglich an dein Finanzamt deiner Landesbehörde abführen.

Eine Abführung der Umsatzsteuer ist außerdem die Voraussetzung für den Abzug der Vorsteuer aus eingehenden Rechnungen. Wenn du also nur wenige betriebliche Ausgaben hast, würde der Nutzen aus der Einsparung vom Verwaltungsaufwand höchstwahrscheinlich überwiegen.

Achtung!

Die beschriebene Möglichkeit besteht nur, wenn du unter die Kleinunternehmerregelung fällst. Wenn dein jährlicher Umsatz höher als 22.000 Euro ist, bist du aber auf jeden Fall auch als Kleinunternehmer umsatzsteuerpflichtig.

Die Vorteile und Nachteile der Befreiung im Überblick

Die Umsatzsteuerbefreiung hat wie alles andere auch ihre Vor- und Nachteile. Als Kleinunternehmer kannst du dir aussuchen, ob du lieber steuerbefreit sein möchtest oder Umsatzsteuer erhebst.

Vorteile

  • Die Preise für deine Lieferungen oder Leistungen können günstiger angeboten werden, was bei Privatkunden und anderen Unternehmen ohne Abzug der Vorsteuer gut ankommt. 
  • Du hast eine Zeitersparnis aufgrund der wegfallenden Umsatzsteuervoranmeldung und somit auch Einsparungen bei deinen Verwaltungskosten, was als Kleinunternehmer besonders hilfreich ist.
  • Da du bei der Umsatzsteuerbefreiung Netto gleich Brutto rechnest, ist deine Buchhaltung recht einfach und übersichtlich. Hier benötigst du nicht unbedingt eine kostenpflichtige Software.

Nachteile

  • Du bekommst keinen Vorsteuerabzug bei Eingangsrechnungen, was insbesondere bei größeren Investitionen oder bei vielen Anschaffungen ungünstig ist.
  • Wenn du die Regelgrenze von 22.000 Euro Umsatz im Jahr überschreitest, musst du deine Einnahmen nachträglich mit dem entsprechenden Umsatzsteuersatz versteuern. Da es meist nicht möglich ist - und auch einen sehr schlechten Eindruck bei deinen Kunden hinterlassen würde, deine dadurch entstehenden Mehrkosten bei ihnen einzufordern - müsstest du die Umsatzsteuernachzahlung aus deiner eigenen Tasche bezahlen. Damit würdest du deinen Gewinn enorm schmälern.

Tipp:

Die beschriebene Möglichkeit besteht nur, wenn du unter die Kleinunternehmerregelung fällst. Wenn dein jährlicher Umsatz höher als 22.000 Euro ist, bist du aber auf jeden Fall auch als Kleinunternehmer umsatzsteuerpflichtig.

Wie moderne Software die Buchhaltung entlasten kann

Ein manuelles Berechnen der Umsatzsteuer kann immer mit Fehlern verbunden sein. Ebenfalls ist für manche Kleinunternehmer die Übermittlung der Steuererklärungen über das ELSTER-Portal des Finanzamtes nicht immer einfach.

Hier wäre für dich ein Buchhaltungsprogramm eine gute Option. Es gibt mittlerweile sehr viele Anbieter, die für die unterschiedlichsten Unternehmensformen und -größen spezielle Software anbieten. Mit deren Hilfe reduzierst du das Risiko einer fehlerhaften Berechnung der Umsatzsteuer. Außerdem erstellen die meisten Programme eine Steuererklärung mit wenigen Klicks und verfügen über eine direkte Schnittstelle zum Finanzamt. Somit ist die Steuererklärung in wenigen Minuten erfolgreich erledigt.

Tipp:

Die beschriebene Möglichkeit besteht nur, wenn du unter die Kleinunternehmerregelung fällst. Wenn dein jährlicher Umsatz höher als 22.000 Euro ist, bist du aber auf jeden Fall auch als Kleinunternehmer umsatzsteuerpflichtig.


Jetzt mehr zur Umsatzsteuerbefreiung erfahren!

Wenn du dein Unternehmen gründest, solltest du dich vorher erkundigen, ob du mit deinem Business unter den zwangsweise steuerfreien § 4 UStG, unter die Kleinunternehmerregelung fällst oder aber der Regelbesteuerung unterliegst. Dies musst du bereits beim Antrag für deine Steuernummer dem Finanzamt mitteilen. Entscheidest du dich für die Umsatzsteuer, kannst du vom Vorsteuerabzug profitieren und dir die Umsatzsteuer für eingekaufte Lieferungen oder Leistungen zurückholen.

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