Unternehmensgegenstand formulieren – unsere Gründungstipps!

Februar 15, 2023
Lesezeit: 4 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Wenn du dich selbstständig machen willst, solltest du dir im Vornherein über bestimmte Punkte im Klaren sein. Zum einen solltest du dir überlegen, welche Unternehmensform du wählst. Auch ein einprägsamer Firmenname und ein definiertes Unternehmensziel sind für deine Gesellschaft bedeutsam. Was jedoch ebenfalls relevant wird, ist der Unternehmensgegenstand. Hast du darüber bereits nachgedacht? Benötigst du überhaupt einen? Wie kannst du ihn am besten formulieren, um Fehler zu vermeiden? Wir erklären dir hier die entscheidenden Fakten zum Unternehmensgegenstand.

Was ist ein Unternehmensgegenstand?

Bei dem Unternehmensgegenstand handelt es sich um den Bereich und die Art der Tätigkeit deines Unternehmens. Du musst also festlegen, welche Aktivitäten deine Firma ausführen soll. Der Unternehmensgegenstand ist vorrangig gewerblich, kann aber auch ideell sein. Bei einer GmbH, UG oder AG muss er Bestandteil der Satzung sein und auch im Handelsregister eingetragen werden. Nachlesen kannst du dies in § 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbH-Gesetz (GmbHG) oder in § 23 Abs. 3 Nr. 2 Aktiengesetz (AktG).

Nicht verwechseln solltest du den Unternehmensgegenstand mit dem Gesellschaftszweck bzw. Geschäftszweck. Dieser betrifft hauptsächlich gemeinnützige Rechtsformen (gUG, gGmbH) und muss immer selbstlos, mildtätig oder kirchlich sein.

Der Unternehmensgegenstand definiert die zur Verwirklichung deines Geschäftszwecks eingesetzten Mittel. Bei UGs und GmbHs wird daher in der Regel nicht zwischen dem Unternehmensgegenstand und dem Geschäftszweck unterschieden, da der Geschäftszweck immer die Erzielung von Gewinnen ist. Falls du trotzdem einen Gesellschaftszweck formulieren möchtest, kannst du dies allerdings im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten tun.

Diese Unternehmen benötigen einen Unternehmensgegenstand

Sobald du dich im Handelsregister eintragen lässt, egal ob gesetzlich vorgeschrieben oder freiwillig, musst du einen Unternehmensgegenstand formulieren – hierzu bist du rechtlich verpflichtet. Es betrifft also prinzipiell jede Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, UG) sowie gGmbHs und gUGs. Bei einer freiwilligen Eintragung ins Handelsregister benötigst du auch als Einzelkaufmann oder Personengesellschaft (KG oder oHG) einen ausformulierten Unternehmensgegenstand.

Tipp:

Auch wenn du eine GbR gründest und diese nicht im Handelsregister eingetragen lässt, ist es ratsam, einen Unternehmensgegenstand zu definieren und mit in die Satzung aufzunehmen.

So formulierst du den Unternehmensgegenstand richtig

Die richtige Formulierung deines Unternehmenszwecks ist äußert wichtig, da dich jede Änderung, Anpassung oder Erweiterung Geld sowie Zeit kostet. Entscheidend ist, dass du ihn präzise und individuell ausdrückst und der Schwerpunkt deiner Geschäftstätigkeit genau erkennbar ist. Dritte müssen direkt erkennen können, in welchem Geschäftszweig dein Unternehmen tätig ist und was genau du machst (Beratung, Vertrieb, Produktion etc.).

Je nachdem, ob und wie weit du die Befugnisse deines Geschäftsführers einschränken willst, solltest du den Unternehmensgegenstand im eher breit oder eng formulieren. In der Regel sagt man: so weit wie nötig und so eng wie möglich.

Da es so viele verschiedene und spezielle Geschäftsbereiche gibt, existieren keine Vorlagen für die Formulierungen. Allerdings gibt es eine Art Grundgerüst im Gesellschaftsvertrag für Kapitalgesellschaften. Damit du eine kleine Ahnung bekommst, wie ein Unternehmensgegenstand aussehen könnte, hier ein paar Beispiele:

  • häusliche Krankenpflege, betreutes Wohnen und Altenpflege
  • Herstellung und Vertrieb von Elektroartikeln, insbesondere von Schaltsystemen
  • Handel mit Kaminen, Kaminöfen und Kachelöfen sowie deren Auf- und Einbau
  • Hausmeisterdienstleistungen, insbesondere Pflege und Reinigung der Außenanlagen, Kleinreparaturen im Außenbereich und Winterdienst

Diese Fehler solltest du beim Unternehmensgegenstand vermeiden

Wie bereits erwähnt, gibt es aufgrund der vielen Möglichkeiten keine Vorlagen für die Formulierung eines Unternehmensgegenstands. Es gibt aber auch keine rechtlichen Vorgaben, lediglich einige Gerichtsurteile, die dir eine grobe Richtung geben können. Folgende Formulierungen solltest du vermeiden:

  1. Zu allgemeine Formulierungen
  • „Handel, Import oder Export mit Waren, Gütern oder Produkten” reicht nicht aus. Diese müssen genau definiert sein.
  • „Beratung oder Consulting” ohne Angabe der genauen Schwerpunkte
  • „Dienstleistungen“ ohne Definition des Dienstleistungsbereichs
  • Einzelne Worte, die keine genaue Tätigkeit verkörpern (bspw. Wasser, Internet, Agentur)
  1. Leerformeln
  • „Betrieb eines Handelsgeschäftes”
  • „Dienstleistungen aller Art”
  1. Unbeschränkte Erweiterungen
  • „und alle sonstigen oder verwandten Geschäfte”
  • „und ähnliche Dienstleistungen”

→ Durch diese Erweiterungen relativierst du im Nachhinein die vorher spezifizierten Tätigkeiten.

  1. Ausnahmen für allgemeine Formulierungen

In manchen Fällen sind allgemeine Formulierungen allerdings erlaubt. Beispiele hierfür sind:

  • „Herstellung oder Handel mit Strickwaren”
  • „Betrieb von Spielhallen”  
  • „Durchführung von Sanitärmaßnahmen sowie aller hiermit zusammenhängenden/anfallenden Arbeiten”

Weitere Tipps zur richtigen Formulierung bei der Gründung

  1. Jede Änderung, Erweiterung oder Anpassung deines Unternehmensgegenstands kostet dich viel Geld und Mühe, da du eine Satzungsänderung vornehmen und diese im Handelsregister eintragen lassen musst. Daher kannst du deinem Unternehmensgegenstand beschränkte, erweiternde Zusätze hinzufügen, um die Betriebsamkeit deines Unternehmens zu gewährleisten. Diese sind allerdings nur zulässig, wenn eine Spezialisierung oder ein Bezug zum Hauptgegenstand als Tätigkeitsbereich erkennbar ist. Deine tatsächliche Tätigkeit darf nicht zu stark von der im Unternehmensgegenstand formulierten Beschreibung abweichen.

Des Weiteren solltest du folgende Tipps bei der Formulierung deines Unternehmensgegenstands beachten:

  • Stelle eine klare Verbindung zu deinem Firmennamen her.
  • Beschreibe die Aktivität deines Unternehmens, nicht den Geschäftszweck.
  • Vermeide Zeitangaben, somit ist dein Unternehmensgegenstand unbefristet gültig und muss später nicht angepasst werden.
  • Erwähne nicht deinen Firmennamen, sondern umschreibe deinen Betrieb. Dann musst du bei einer späteren Umfirmierung deinen Unternehmensgegenstand nicht ändern.
  • Verzichte auf Personalpronomen.
  • Vermeide englische Begriffe oder Fachjargon, um Missverständnissen vorzubeugen.

Jetzt mehr über das Vorgehen bei der Gründung erfahren!

Wie du siehst, wird die Formulierung deines Unternehmensgegenstands nicht ganz einfach und will wohlüberlegt sein. Wenn du fehlerhafte Formulierungen angibst, wirst du im Nachgang zusätzliche Kosten und mehr Zeitaufwand haben. Überlege dir also vor der Gründung genau, was dein Unternehmen machen soll und ob du dich im Handelsregister eintragen lassen musst bzw. dies freiwillig tun möchtest. Beachtest du unsere Tipps, wird dir eine rechtssichere Formulierung im Nu gelingen.

Ähnliche Beiträge

Ein Projekt der RIK JAMES Media GmbH.
magnifiercrossmenuarrow-right